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Re: [ox] GI und Patentrecht




Hartmut Pilch schrieb

Das Präsidium der Gesellschaft für Informatik hat pünktlich zum
Sommerloch (ca 25. Juli) seine Stellungnahme zur Konsultation der
Europäischen Kommission zum Thema Softwarepatente erneut mit einer
Presseerklärung bekannt gemacht.

In diesem von PA Springorum geschriebenen Papier setzt sich die GI für
eine grenzenlose Patentierbarkeit von allen Organisations- und
Rechenregeln (einschließlich Geschäftsmethoden) ein, die über einen
Universalrechner realisiert werden können.  Sie begründet diese
Forderung allein mit veralteten rechtsdogmatischen Überlegungen, die
der BGH und das Schrifttum bereits in den 70er Jahren kraftvoll
widerlegt haben.
...

Naiven Leuten mag es schwer fallen, zu glauben, dass ein
Informatikerverband so weit sinken kann.  Wir sammeln unter

       Gesellschaft für Informatik
       http://swpat.ffii.org/stidi/lijda/giev/

Hinweise zur Erklärung dieses Phänomens.

Und die Positionen scheinen sie aktiv unter die Leute bringen zu
wollen: Siehe http://www.dia-bonn.de/recht_2001/recht_main.html

Ich weiß allerdings nicht, ob man die GI da überhaupt noch zu den
"wissenschaftlichen" Gesellschaften zählen kann. Das frage ich mich
spätestens seit den sehr dissonanten Tönen von W. Glatthaar, einem der
(professoralen) Vorgänger vom jetzigen GI-Präsident Mayr, in der
"unendlichen Bibliothek" (ftp://ftp.ddb.de/pub/unendbib, ein
Textzusammenschnitt unter
http://www.informatik.uni-leipzig.de/~graebe/projekte/MAT/ubuch.txt),
der offensichtlich, im Gegensatz etwa zu den Bibliotheksvertretern oder
zu Grötschel von den Mathematikern, gar nicht versteht (oder nicht
verstehen will), was man alles mit so einer ausufernden Patentpolitik
im Wissenschaftsbereich strukturell lahm legen würde. Heute würde ich
schärfer schlussfolgern: Es ist Klientelpolitik übelster Sorte, wozu 
hier eine der großen Wissenschaftsgesellschaften der BRD missbraucht
wird. 

Auch die 92er Stellungnahme beklagte übrigens schon laut "das fehlende
Rechtsbewusstsein für den Umgang mit Software":

  Schutz von Eigentum ist ein tragender Pfeiler für unseren Staat und
  unsere Gesellschaft. Der Begriff Eigentum bezieht sich sowohl auf
  materielle als auch auf immaterielle Güter, für deren Nutzung es
  vielfältige gesetzliche Regelungen gibt. Während es für jedermann
  einsichtig ist, daß Aneignung von Hardware, die jemand anderem
  gehört, Diebstahl ist, wird die Aneignung und Nutzung von fremder
  Software oft als sogenanntes Kavaliersdelikt betrachtet. Es fehlt in
  unserer Gesellschaft ein entwickeltes Rechtsbewußtsein für den
  Umgang mit Software.
 
  Aus: Der rechtliche Schutz von Software: Aktuelle Fragen und
  Probleme.  Ein Diskussionspapier des GI-Arbeitskreises
  Software-Schutz.  Informatik-Spektrum 15 (1992), 89 - 100.

-- 
Mit freundlichen Gruessen, Hans-Gert Graebe

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     |  PD Dr. Hans-Gert Graebe, Inst. Informatik, Univ. Leipzig |
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     |         	     tel. : +49 - 341 - 97 32 248                |
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Organisation: projekt oekonux.de


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