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[ox] Bruesseler und Muenchener Swpat-Plaene



---------- Forwarded message ----------
Date: 14 Dec 2001 17:29:10 [PHONE NUMBER REMOVED]
From: PILCH Hartmut <phm a2e.de>
To: neues ffii.org
Subject: [ffii] Bruesseler und Muenchener Swpat-Plaene

Auf einer Tagung am 4. Dezember in Düsseldorf ließ EU-Kommissar
Liikanen (GD Informationsgesellschaft) der Presse gegenüber ein paar
Bemerkungen fallen, die darauf hindeuten, dass die Generaldirektion
Binnenmarkt sich mit ihrem Bestreben, die amerikanisierte EPA-Praxis
der unmittelbaren und grenzenlosen Patentierbarkeit
computer-implementierbarer Organisations- und Rechenregeln zu
legalisieren und für alle nationalen Rechtsprechunge verbindlich zu
machen, durchsetzen könnte.  Ein entsprechender Richtlinienvorschlag
soll laut Liikanen in kürze kommen.

Der BGH und das Französische Patentamt (INPI.fr) haben mittlerweile
auch durchgesetzt, dass in Deutschland und Frankreich Ansprüche auf
Informationsgegenstände ("Computerprogrammprodukt",
"Computerprogramm", "Datenstruktur") unbeanstandet durchgehen.  Eine
entsprechende Prüfungsrichtlinie soll beim INPI Anfang 2002 in Kraft
treten.  Das UKPTO hat ähnliches schon vor ein paar Monaten umgesetzt.
Insoweit gibt es eigentlich schon kaum noch Bedarf nach
"Harmonisierung", wohl aber nach Änderung der praxiswidrigen Gesetze.

Dazu passend kursiert beim EPA-Verwaltungsrat der Vorschlag, im
kommenden Juni Art 52(3) zu streichen und stattdessen in Art 52(2)
etwa folgendermaßen umzuschreiben:

   Insbesondere folgende Gegestände und Tätigkeiten werden, sofern
   sie keinen technischen Beitrag leisten, nicht als Erfindungen
   im Sinne von Abs. 1 angesehen:

        (a) wissenschaftliche Theorien .. mathematische Methoden
        ...
        (c) Pläne und Regeln für geistige ... Tätigkeit ...,
            Programme für Datenverarbeitungsanlagen
        ...

Dieser Vorschlag hat folgenden Charme:

  1 Er beseitigt den leidigen Art 52(3) samt dem vielmissbrauchten
    Appositiv "als solche", lässt den heiklen Art 52(2)(c) unberührt.

  2 Er fordert eine Differenzbetrachtung (Kerntheorie) oder kann
    zumindest so verstanden werden:  nicht die beanspruchte
    Vorrichtung sondern der Beitrag muss technisch sein.  Hierin
    liegt vordergründig ein Kompromiss mit den Patentkritikern.

  3 Er erlaubt eine konsequente Aushöhlung aller
    Ausschlussgegenstände auf dem Wege einer Aushöhlung des
    Technikbegriffes, die sogar ohne Verletzung des
    Gesetzeswortlautes auskommt.  Der EU-Richtlinienvorschlag wird
    einer solchen aushöhlenden Interpretation Vorschub leisten.

  4 Er legitimiert unmittelbar die Beanspruchung von
    Informationsgegenständen ("Computerprogrammprodukt",
    "Computerprogramm", "Datenstruktur").

Das Ergebnis ist ein Gesetz, das dem EPA erlaubt, ohne das
Stigma/Risiko der Illegalität das zu tun, was es unbedingt will,
nämlich weiterhin Softwarepatente amerikanischen Stils zu gewähren.

Unser Vorschlag steht demgegenüber in

        http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/

zu lesen.  Doch trotz eines dampfenden Misthaufens aus >30000
Gruselpatenten mitten auf der Datenautobahn haben bisher die
Regierungsstellen in Berlin und Brüssel es nicht gewagt, die
wegweisenden Ratschlüsse des EPA/BGH in Frage zu stellen.  Ihre Rolle
beschränkt sich auf die gesetzgeberische Nacharbeitung dieser
Ratschlüsse, in Verbindung mit einer Dokumentation der nachteiligen
volkswirtschaftlichen Auswirkungen in Form von Auftragsstudien.

Auf unserer Nachrichtenseite

        http://swpat.ffii.org/cnino/

findet man derweil noch einige weitere kleine Neuigkeiten,
insbesondere

 - Französische Informatiker-Gewerkschaft gegen Swpat
 - Türkische Resonanz auf Eurolinux-Petition

-- 
Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/
98000 Stimmen gegen Logikpatente:            http://www.noepatents.org/

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