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[ox] [ffii] EU-Richtlinienvorschlag kommt, Eurolinux-Warnung (fwd)



---------- Forwarded message ----------
Date: 17 Feb 2002 02:41:46 [PHONE NUMBER REMOVED]
From: PILCH Hartmut <phm a2e.de>
To: neues ffii.org
Subject: [ffii] EU-Richtlinienvorschlag kommt, Eurolinux-Warnung

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   Eurolinux warnt: EU-Kommission wird vorschlagen, klare Begrenzung der
               Patentierbarkeit durch leere Worte zu ersetzen

   Die Eurolinux-Allianz von Softwarefirmen und Verbänden wurde aus
   verlässlichen Quellen unterrichtet, dass die Europäische Kommission
   (EuK) in wenigen Tagen einen Vorschlag für eine EG-Richtlinie über die
   Grenzen der Patentierbarkeit im Hinblick auf Computerprogramme
   veröffentlichen wird. Die meisten Programmierer wollen nur das
   Urheberrecht angewendet sehen. Volkswirtschaftlichen
   Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Softwarepatente die
   Wirtschaft eher bremsen als ankurbeln. Die EuK wird diesen Einsichten
   in ihrer Presseerklärung verbalen Tribut zollen. In ihrem
   Richtlinienentwurf wird sie jedoch vorschlagen, Softwarepatente
   amerikanischer Prägung in Europa zu legalisieren und alle wirksamen
   Grenzen der Patentierbarkeit zu beseitigen. Wer über Grundkenntnisse
   in Euro-Patentkauderwelsch verfügt, wird die Diskrepanz leicht
   bemerken. Es ist nicht so schwierig, wie es aussieht. Nehmen Sie sich
   20 Minuten Zeit! Wir erschließen Ihnen den Zugang zu einer Debatte,
   die zumindest in den nächsten 1-2 Jahren, während der
   Richtlinienvorschlag beim europäische Parlament und beim europäischen
   Rat anliegt, noch hohe Wellen schlagen dürfte.


     * [30]Schnellkurs EU-Patentkauderwelsch -- wie man den kommenden
       Richtlinienvorschlag lesen und verstehen kann
     * [31]Europäische Konsultation 2002: Software-Innovation und die
       Grenzen der Patentierbarkeit
     * [32]Über Eurolinux - www.eurolinux.org
     * [33]Pressekontakt
     * [34]Feste Netzadresse dieser Presseerklärung
     * [35]Juristische Hinweise
     * [36]Weitere Lektüre

Schnellkurs EU-Patentkauderwelsch -- wie man den kommenden
Richtlinienvorschlag lesen und verstehen kann

   Die Europäische Kommission (EuK) wird in wenigen Tagen einen Vorschlag
   für eine Richtlinie über die Grenzen der Patentierbarkeit im Hinblick
   auf Computerprogramme vorlegen.

   Diese Richtlinie würde die Regelung im [37]Europäischen
   Patentübereinkommen von 1973 überlagern, derzufolge Programme für
   Datenverarbeitungsanlagen ebenso wie Verfahren für gedankliche und
   geschäftliche Tätigkeit, mathematische Methoden, Darstellung von
   Information und mehr dergleichen nicht zu den patentfähigen
   Erfindungen (auch technische Erfindungen genannt) gehört und daher
   nicht dem Patentrecht sondern leichtgewichtigern
   Immaterialgüterrechten wie z.B. Urheberrecht und Wettbewerbsrecht
   unterliegen.

   Mehr als 100.000 Unterzeichner und ca 300 Firmen sowie über 90% der ca
   1400 Teilnehmer der "Konsultation von 2[PHONE NUMBER REMOVED]" haben die Europäische
   Kommission (EuK) gebeten, von jeglicher Änderung der weisen
   Grenzziehung von 1973 abzusehen. Alle bisher durch
   [38]volkswirtschaftliche Studien gesammelten Erkenntnisse deuten
   darauf hin, dass Patente die Innovation und Produktivität in der
   Informations-Wirtschaft nicht fördern sondern bremsen. Führende
   Politiker haben sich hinter die Eurolinux-Position gestellt und die
   Europäische Kommission dazu [39]aufgerufen, dem Druck von seiten der
   Patentämter und ihrer Verbündeten zu widerstehen.

   Inzwischen hat die Europäische Kommission sich entschieden.

   Hartmut Pilch, Vorsitzender des Fördervereins für eine Freie
   Informationelle Infrastruktur und Sprecher der Eurolinux-Allianz,
   empfiehlt einen kritischen Blick auf den kommenden
   Richtlinien-Vorschlag:

     "Der Richtlinienvorschlag wird eine Menge irreführender Rhetorik
     enthalten. Um zu verstehen, worum es geht, sollten wir uns ihm mit
     den folgenden Fragen nähern:
    1. 1998 begann das EPA, unmittelbare Ansprüche auf
       Informationsgegenstände ("Computerprogrammprodukt /
       Computerprogramm [ auf Speichermedium ] / Datenstruktur, dadurch
       gekennzeichnet, dass ... [ nach Einlesen in den Arbeitsspeicher
       einer Datenverarbeitungsanlage der "weitere technische Effekt" X
       eintritt ] ...") zur Patentierung zuzulassen. Ist die Europäische
       Kommission bereit, klarzustellen, dass solche Ansprüche ungültig
       sind?
    2. 1986 begann das EPA, Patente auf Datenverarbeitungsprogramme,
       Geschäftsverfahren und andere computer-implementierbare
       Organisations- und Rechenregeln zu erteilen, sofern in den
       Ansprüchen direkte Bezüge auf Informationsgegenständen
       vermieden und stattdessen die selbstverständlichen "technischen
       Effekte" solcher Rechenregeln auf bekannte Geräte (Prozessor,
       Arbeitsspeicher etc) in den Vordergrund gestellt werden. Ist die
       Europäische Kommission bereit, klarzustellen, dass solche
       Ansprüche ungültig sind?
    3. Bietet die Europäische Kommission für zentrale Begriffe wie
       "Technik", "Erfindung" etc Definitionen an? Verwendet sie den
       neuen [40]EPA-Jargonausdruck "computer-implementierbare
       Erfindungen"? Wenn ja, bietet sie eine Defitinion an, um
       patentfähige Erfindungen (z.B. rechnergesteuerte chemische
       Reaktion, die auf neuen Erkenntnissen über materielle Phänomene
       beruhen) von computer-implementierbaren Organisations- und
       Rechenregeln (Programmen, Geschäftsmethoden etc) zu unterscheiden?
       Halten die vorgeschlagenen Definitionen das Versprechen der
       Klärung und Harmonisierung? Ist die EuK bereit, einige [41]echte
       Beispiele von Patentansprüchen, wie das EPA sie erteilt,
       anzuführen und zu erklären, warum diese Ansprüche nach den
       vorgeschlagenen Definitionen zulässig sind oder nicht?

     Trotz alldem gibt es Hoffnung. Die EuK hat sich dem Vernehmen nach
     dazu durchgerungen, wenigstens Frage 1 positiv zu beantworten.
     Somit wird sie zumindest auf rechtssystematischer Ebene ein Fenster
     für die Rede- und Informationsfreiheit offen lassen. D.h. es wird
     keine "illegale Software" sondern nur illegale Rechenvorgänge
     geben. In der Praxis könnte dies sehr viel oder sehr wenig
     ausmachen, je nach die die prozeduralen Details geregelt werden.

     Leider wird die Euk auf die grundlegenderen Fragen 2 und 3 keine
     positive Antwort geben. Während in den Presseerklärungen von
     "Ablehnung von Geschäftsverfahrenspatenten amerikanischen Stils",
     Bestehen auf dem technischen Charakter von Erfindungen, Regelungen
     zum Schutz der Interoperabilität und vielem netten mehr die Rede
     sein wird, wird sich beim Studium der Richtlinie herausstellen,
     dass die EuK vorschlägt,

     * alle wirksamen Beschränkungen der Patentierbarkeit aufzuheben, de
       facto Patente auf Organisationsverfahren für geschäftliche
       Tätigkeit, Bildung, Therapie u.v.m zuzulassen
     * mehr als 30000 triviale Software- und Geschäftsverfahrenspatente
       amerikanischen Stils zu legalisieren, die das EPA erteilt hat
     * das urheberrechtliche Eigentum, auf dessen Grundlage die
       europäische Softwarebranche floriert hat, zu untergraben
     * die Monopolisierung von Standards zu erlauben und damit freie
       Software, Shareware und KMU aus dem Markt zu verdrängen
     * außereuropäischen Großkonzernen zu ermächtigen, sich die Juwelen
       der europäischen Softwarebranche anzueignen
     * mehrere Milliarden Euro von der Softwarebranche an die
       Patentbranche und an große Portfoliobesitzer wie IBM zu
       transferieren

     "

   Warum handelt die EuK so stur gegen den Konsens einer wohlinformierten
   Öffentlichkeit aus Programmiern und [42]Wirtschaftswissenschaftlern?
   Jean-Paul Smets, Vizepräsident der [43]Französischsprachige
   Vereinigung der Benutzer von Linux und Freier Software und
   Eurolinux-Sprecher, erklärt:

     "
    1. Die federführende zuständige Dienststelle für Gewerblichen
       Rechtschutz in Bolkesteins Generaldirektion Binnenmarkt ist seit
       Jahren fest in der Hand von Patentexperten, deren Karriereweg
       innerhalb der europäischen Patentinstitutionen verläuft. Sie sind
       beim Umsetzen von EPA-Vorgaben in ihrem Element. Jedes Abweichen
       von diesem Pfad würde für sie ein persönliches Risiko bedeuten.
    2. Obwohl führende Abgeordnete, Parteien und Verwaltungsorgane
       wiederholt vor der negativen Wirkung von Softwarepatenten auf die
       Innovation gewarnt und klar gegen die Patentierbarkeit von
       Software Stellung bezogen haben, überlassen, überlassen
       Regierungsbeamte dies Angelegenheit meistens ihren Patentexperten,
       die sich wiederum eher an der herrschenden Meinung der Patentwelt
       als an den schriftlichen Vorgaben ihrer Regierungen orientieren.
    3. Die Patentexperten, die beim EPA und in den Rechtsabteilungen
       großer IT-Firmen arbeiten, bilden eine finanzkräftigen
       Personenkreis, der im Namen von Nokia, Alcatel, Thomson, IBM,
       Siemens usw sprechen kann. Dies hat es der Europäischen Kommission
       ermöglicht, weniger als 10% der Konsultationsteilnehmer als die
       "wirtschaftliche Mehrheit" zu bezeichnen. Offenbar berücksichtigt
       die Europäische Kommission nicht, dass der Großteil der
       Software-Innovation und des Umsatzes im Softwain Europa außerhalb
       von Großfirmen stattfindet. Innovationspolitische Entscheidungen
       bei der Europäischen Kommission scheinen sich eher an einer
       "Finanzmehrheit" als an einer "Innovationsmehrheit" auszurichten.

     "

   Jozef Halbersztadt, Patentprüfer am Polnischen Patentamt, fühlt sich
   an die Starrsinnigkeit kommunistischer Regierungen in seinem Land
   erinnert:

     "Die Patentexperten und ihre politischen Verbündeten schneiden sich
     ins eigene Fleisch, indem sie die Meinungen der Software-Fachleute
     und der breiten Öffentlichkeit ignorieren. Die Patentrechtler, die
     die Patentierbarkeit von immateriellen Lehren einfordern, und ihre
     Freunde in den Regierungen legen genau die gleiche Haltung an den
     Tag wie die Politiker in den kommunistischen Staaten vor ihrem
     Sturz.

     Nach einigen Berechnungen aus der offiziellen Analyse der Antworten
     aus dem Konsultationspapier kommt man zu etwa folgender Verteilung
     der Ansichten der Antwortenden:

   Für Softwarepatente: 85 von 1447 Antworten:
          6%

   Gegen Softwarepatente:
          94%

          Gegen Softwarepatente in Gruppen:

        Individuen:
                98,5%

        KMU:
                95%

        Großunternehmen:
                81%

        Verbände:
                45%

        Anwender:
                99,6%

        Studenten:
                99,5%

        Akademiker:
                98,0%

        Software-Entwickler:
                95,8%

        Immaterialgüterrechtler (Patentjuristen):
                33%

        Regierungsvertreter:
                22%

     Diese Zahlen mögen etwas ungenau und aufgrund diverser
     verfälschender Einflüsse unrepräsentativ sein. Im großen und ganzen
     zeigt sich jedoch ein Bild, welches man in verschiedenen Umfragen
     in Europa und den USA wiederfindet. Ein Blick auf die Qualität der
     Argumente macht die Sache noch deutlicher: brav aufgesagte
     patentrechtliche Glaubenssätze auf der einen Seite, lebendige
     Berichte aus einer zunehmend bedrohten Softwarepraxis auf der
     anderen."

   Jürgen Siepmann, Diplom-Physiker und Rechtsanwalt mit Spezialgebiet
   Software-Recht und Justitiar des Linus-Verbandes, erklärt die
   Verhältnisse der europäischen Institutionen untereinander und die
   Risiken, die die Europäische Gemeinschaft übernimmt, indem sie in
   der Frage der Softwarepatente gesetzgeberisch tätig wird:

     "Das EPA ist keine Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft. Seine
     Technischen Beschwerdekammern (TBK) sind in vieler Hinsicht keine
     vollwertigen rechtsstaatlichen Gerichte. Die Entscheidungen der TBK
     sind nur in soweit bindend, wie sie Verwaltungsvorgänge des EPA
     selbst regeln. Einige nationale Hüter des Patentrechts legen jedoch
     gegenüber den [44]gesetzeswidrigen Beschlüssen der TBK zur
     Patentierbarkeit von Computerprogrammen einen besonders eifrigen
     Gehorsam an den Tag. So ist es zu Unstimmigkeiten zwischen den
     verschiedenen Gerichten und einem scheinbaren Bedarf nach neuer
     Gesetzgebung gekommen. Als das EPA schließlich [45]vorschlug, alle
     Grenzen der Patentierbarkeit aufzuheben, kam es jedoch zu einer
     unerwartet starken Gegenbewegung. Im Oktober 2000 gaben die
     nationalen Rechtspfleger ihre Pläne zur Revision des EPÜ auf und
     reichten das heiße Eisen nach Brüssel weiter. Mit ihrem
     [46]Grünbuch und ihrem [47]Konsultationspapier machte sich die
     Europäische Kommission Schritt für Schritt den Standpunkt des EPA
     zu eigen.

     Das Konsultationspapier war als eine Übung zur Mobilisierung der
     Patentwelt konzipiert, aber das Ergebnis zeigte deutlicher denn je,
     dass Softwarepatente heute nicht weniger unbeliebt und
     ungerechtfertig sind als 1973. Die öffentliche Kontroverse warf ein
     grelles Licht auf einen bedenklichen Mangel an institutionellen
     Gegengewichten und rechtsstaatlicher Kontrolle im europäischen
     Patentwesen. Die Europäische Kommisssion hat jetzt die Gelegenheit,
     das System zu reformieren. Wenn sie diese Gelegenheit ergreift,
     kann das Gemeinschaftspatent zu einem Erfolg werden. Wenn sie
     hingegen einfach der EPA-Lobby gibt, was sie will, sind die Risiken
     außergewöhnlich hoch. Angesichts bestehender Verträge wie [48]TRIPS
     genügt eine schlechte Definitionen von Begriffen wie "Technik" und
     "Erfindung", um Europa auf Jahrzehnte hin an eine
     volkswirtschaftsschädliche Eigentumsordnung zu ketten.

     Mehrere neuere EG-Richtlinien aus dem Bereich des
     Immaterialgüterrechts haben mehr Probleme geschaffen als gelöst und
     müssen dauernd nachverhandelt werden. Das Grünbuch und das
     Konsultationspapier vertragen sich nicht mit modernen Methoden der
     ökonomischen Analyse des Rechts. In ihrem Verständnis für Software
     liegen sie auch deutlich unter dem Niveau des [49]patentrechtlichen
     Schrifttums der 70er Jahre. Viele Leute fragen sich, wie lange sich
     die EU es noch leisten kann, mit unausgegorenen
     Regelungsvorschlägen dieser Art aufzuwarten. Die Anwendung von
     groben Monopolrechten auf abstrakte Regeln ist einer des
     brisantesten Themen der Gesetzgebung. Die EuK täte gut daran, den
     nationalen Regierungen den schwarzen Peter zurückzugeben, etwa
     durch Unterbreitung mehrerer alternativer Vorschläge. In jedem
     Falle liegt der [50]Eurolinux-Vorschlag als eine legitime
     Alternative auf dem Tisch."

Europäische Konsultation 2002: Software-Innovation und die Grenzen der
Patentierbarkeit

   [51]Europäische Konsultation 2002: Software-Innovation und die Grenzen
   der Patentierbarkeit

Über Eurolinux - www.eurolinux.org

   Das Eurolinux Bündnis für eine Freie Informationelle Infrastruktur ist
   eine offene Koalition von Firmen und Verbänden, die gemeinsam eine auf
   offenen Standards, freiem Wettbewerb und quelloffener Software wie
   Linux aufbauende kraftvolle europäische Softwarekultur fördern und
   schützen wollen. Firmenmitglieder und Förderer von EuroLinux
   entwickeln oder verkaufen Software für Betriebsssysteme wie GNU/Linux,
   MacOS oder Windows.

   Das Eurolinux-Bündnis hat in 1999 zusammen mit der Französischen
   Botschaft in Japan die erste Euro-Japanische Konferenz über Linux und
   Freie Software mit organisiert. Das Eurolinux-Bündnis entwickelt den
   WWW-Auftritt www.freepatents.org, um Innovation und Wettbewerb in der
   europäischen Informationstechnologie zu fördern.

Pressekontakt

   Frankreich und Europa:
          [52]Jean-Paul Smets-Solanes, [PHONE NUMBER REMOVED]

   Deutschland und Europa:
          [53]Hartmut Pilch, [PHONE NUMBER REMOVED]

   Spanien:
          [54]Jesus González Baharona, [PHONE NUMBER REMOVED]

   Dänemark und Nordeuropa:
          [55]Anne Østergaard

   Belgien:
          belgium eurolinux.org

Feste Netzadresse dieser Presseerklärung

   http://www.eurolinux.org/news/warn01C

Juristische Hinweise

   Linux ist ein eingetragenes Warenzeichen von Linus Torvalds.
   Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen von Microsoft Inc.
   MacOS ist ein eingetragenes Warenzeichen von Apple Inc.
   Alle anderen Warenzeichen gehören ihren jeweiligen Eigentümern.

Weitere Lektüre

   -> [56]Europäische Konsultation über die Patentierbarkeit von
          Computer-Implementierbaren Organisations- und Rechenregeln (=
          Programmen für Datenverarbeitungsanlagen):
          Am 19. Okt 2000 veröffentlichte die Dienststelle für
          Gewerblichen Rechtsschutz der Europäischen Kommission (EuDGR)
          ein Sondierungspapier, welches eine rechtliche Argumentation
          darlegt, wie das Europäische Patentamt (EPA) sie in den letzten
          Jahren verwendet hat, um ihre Praxis der Patentierung von
          Programmen für Datenverarbeitungsanlagen und anderen
          Organisations- und Rechenregeln gegen den Buchstaben und Geist
          der geltenden Gesetze zu rechtfertigen. Die Konsultation
          richtete sich offenbar an die Patentabteilungen diverser
          Unternehmen und Verbände und war als ein Manöver zu ihrer
          Mobilisierung konzipiert. Das Papier selber warb einseitig für
          den Standpunkt des Europäischen Patentamtes und stellte Fragen,
          die nur Patentjuristen verstehen und beantworten können. Ferner
          wurde es von einer "unabhängigen Studie" bestätigt, welche eine
          bekannte Denkfabrik der Patentbewegung im Auftrag der EuDGR
          durchgeführt hatte. Patentjuristen verschiedener Organisationen
          sandten applaudierende Antworten ein und erklärten dabei das
          bekannte Credo der Patentbewegung, wonach Patente grundsätzlich
          in allen Gebieten die Innovation fördern und vor allem dem
          Wohle der kleinen und mittleren Unternehmen dienen. Allerdings
          antworteten auch einige Verbände und Firmen sowie über 1000
          Einzelpersonen, vor allem Programmierer, mit kritischen
          Stellungnahmen. Die EuDGR hat die Stellungnahmen bisher nur
          schleppend und unvollständig und in schwer konsultierbarer Form
          veröffentlicht. Dem wollen wir abhelfen, und Sie können
          mitmachen.

   -> [57]Gesetzesregel über den Erfindungsbegriff im Europäischen
          Patentwesen und seine Auslegung unter besonderer
          Berücksichtigung der Programme für Datenverarbeitungsanlagen:
          Wir schlagen dem Gesetzgeber vor, beim Entwurf einer Richtlinie
          zur Frage der Patentierbarkeit von Software auf dem folgenden
          kurzen und klaren Text aufzubauen.

   -> [58]Patentjurisprudenz auf Schlitterkurs -- der Preis für die
          Demontage des Technikbegriffs:
          Bisher gehören Computerprogramme ebenso wie andere
          Organisations- und Rechenregeln in Europa nicht zu den
          patentfähigen Erfindungen, was nicht ausschließt, dass ein
          patentierbares Herstellungsverfahren durch Software gesteuert
          werden kann. Das Europäische Patentamt und einige nationale
          Gerichte haben diese zunächst klare Regel jedoch immer weiter
          aufgeweicht. Dadurch droht das ganze Patentwesen in einem
          Morast der Beliebigkeit, Rechtsunsicherheit und
          Funktionsuntauglichkeit zu versinken. Dieser Artikel gibt eine
          Einführung in die Thematik und einen Überblick über die
          rechtswissenschaftliche Fachliteratur.

   -> [59]Art 52 EPÜ: Auslegung und Novellierung:
          Die im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) 1973 festgelegten
          Grenzen des Patentwesens im Laufe der Jahre verwischt worden.
          Führende Patentgerichte haben Art 52 in einer Weise ausgelegt,
          die in in der Praxis fast bedeutungslos macht. Zahlreiche
          Rechtsgelehrte haben gezeigt, warum dies unzulässig ist. Das
          Europäische Patentamt (EPA) hatte die Ungereimtheiten in Kauf
          genommen, weil es fest mit einer Änderung des Art 52 rechnete.
          Es hat selbst Änderungsvorschläge vorgelegt, die das Gesetz
          ganz an die EPA-Praxis der grenzenlosen Patentierbarkeit
          anpassen. Man könnte jedoch auch den umgekehrten Weg gehen: die
          Patentierbarkeit erneut im Sinne des ursprünglichen Art 52
          regeln, und zwar in einer Weise, die weniger Möglichkeiten des
          Missbrauchs offen lässt. Dies Dokumentation erkundet, was
          passiert ist und was für die Zukunft getan werden kann.

   -> [60]BGH 1976-06-22: Dispositionsprogramm:
          Eine Grundsatzentscheidung des BGH von 1976, die Ergebnisse
          einer 20jährige Diskussion um die Patentierbarkeit von
          Computerprogrammen zusammenfasst. Der Leitsatz lautet:
          Organisations- und Rechenprogramme für elektronische
          Datenverarbeitungsanlagen zur Lösung von betrieblichen
          Dispositionsaufgaben, bei deren Anwendung lediglich von einer
          in Aufbau und Konstruktion bekannten Datenverarbeitungsanlage
          der bestimmungsgemäße Gebrauch gemacht wird, sind nicht
          patentfähig. Der Dispositionsprogramm-Beschluss ist der erste
          und wegen seiner allgemeinen Betrachtungen meistzitierte einer
          Reihe von Beschlüssen des BGH-Patentsenats, in denen die
          Nichtpatentierbarkeit von Organisations- und Rechenregeln,
          Programmen für Datenverarbeitungsanlagen sowie immateriellen
          Verfahren (Algorithmen) im allgemeinen erläutert und eine
          Methodologie für die Unterscheidung zwischen technischen
          Erfindungen und anderen nicht-patentierbaren Geistesleistungen
          herausgearbeitet wird. In den Schlussbetrachtungen wird
          prophetisch warnend erklärt, dass das Patentrecht ein
          spezielles Werkzeug zur Belohnung von Neuerungen in einem
          überschaubar begrenzten Bereich ist, nämlich des Problemlösens
          durch unmittelbaren Einsatz von Naturkräften, und dass eine
          Ausweitung dieses Bereiches in mehrfacher Hinsicht
          unverantwortbare Folgen nach sich ziehen würde.

   -> [61]Software Patentability with Compensatory Regulation: a Cost
          Evaluation:
          Europe is preparing major changes in its patent system. The
          European Patent Office (EPO) has proposed to remove limitations
          on patentability, such as the exclusion of computer programs in
          Art. 52 of the European Patent Convention (EPC). A report by
          the French Academy of Technologies supports this proposal but
          suggests additional regulation measures in order to reduce
          potential abuses of software patents. In this article, we try
          to assess the costs of such compensatory regulation. They add
          up to an estimated 1-5 billion EUR per year for the European
          Union. Various regulation approaches and cheaper legislative
          approaches are compared in this article.

   -> [62]Häufige Fragen und Populäre Irrtümer:
          Die Diskussion in diversen Foren zum Thema Softwarepatente
          kreist periodisch um die selben Fragen. Seit langem ist eine
          systematische Antwortensammlung fällig.
     _________________________________________________________________


    http://www.eurolinux.org/news/warn01C/indexde.html
    [63]eurolinux

Verweise

  37. http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/indexde.html
  38. http://swpat.ffii.org/vreji/minra/siskude.html
  39. http://swpat.ffii.org/vreji/cusku/indexde.html
  40. http://www.european-patent-office.org/tws/appendix6.pdf
  41. http://swpat.ffii.org/vreji/pikta/mupli/index.de.html
  42. http://swpat.ffii.org/vreji/minra/siskude.html
  43. http://www.aful.org/
  44. http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/exeg/indexde.html
  45. http://www.european-patent-office.org/news/headlns/2000_08_17_d.htm
  46. http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/intprop/indprop/patde.pdf
  47. http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/intprop/indprop/softpatde.htm
  48. http://swpat.ffii.org/stidi/trips/indexde.html
  49. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-kolle77/indexde.html
  50. http://swpat.ffii.org/stidi/javni/indexde.html
  51. http://swpat.ffii.org/penmi/eukonsult02/indexde.html
  52. jp smets.com?subject=http://www.eurolinux.org/news/warn01C/indexde.html
  53. http://localhost/phm/indexde.html
  54. jgb gsyc.escet.urjc.es?subject=http://www.eurolinux.org/news/warn01C/indexde.html
  55. anne sslug.dk
  56. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/eukonsult00/indexen.html
  57. http://swpat.ffii.org/stidi/javni/indexde.html
  58. http://swpat.ffii.org/stidi/korcu/indexde.html
  59. http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/indexde.html
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