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[ox] Frage an Patent-Kenner/innen



Im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), Artikel 52, heisst es:

"Europäische Patente werden für Erfindungen [ auf allen Gebieten der 
Technik ] erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen 
Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind." (Klammer ist 
Änderungsvorschlag des Europäischen Patentamtes - womit die Praxis der 
SW-Patentierung festgeschrieben werden soll).

Meine Frage: Was heisst "gewerblich anwendbar"?
- dass die Erfindung tatsächlich auf gewerbliche Anwendung abzielt?
- dass die Erfindung potenziell auf gewerbliche Anwendung abzielt
  - unabhängig von einer tatsächlichen gewerblichen Nutzung?

Was würde geschehen, wenn die gewerbliche Nutzung (gibt es ja häufiger: 
"non-commercial use") explizit per Lizenz ausgeschlossen würde?

Tia,
Stefan

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