[ox] Frage an Patent-Kenner/innen
- From: Stefan Meretz <stefan.meretz hbv.org>
- Date: Sat, 24 May 2003 16:18:37 +0200
Im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), Artikel 52, heisst es:
"Europäische Patente werden für Erfindungen [ auf allen Gebieten der
Technik ] erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen
Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind." (Klammer ist
Änderungsvorschlag des Europäischen Patentamtes - womit die Praxis der
SW-Patentierung festgeschrieben werden soll).
Meine Frage: Was heisst "gewerblich anwendbar"?
- dass die Erfindung tatsächlich auf gewerbliche Anwendung abzielt?
- dass die Erfindung potenziell auf gewerbliche Anwendung abzielt
- unabhängig von einer tatsächlichen gewerblichen Nutzung?
Was würde geschehen, wenn die gewerbliche Nutzung (gibt es ja häufiger:
"non-commercial use") explizit per Lizenz ausgeschlossen würde?
Tia,
Stefan
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