Re: [ox] Wie Erfindungen der allgemeinheit zur Verfuegung stellen
- From: Thomas Uwe Gruettmueller <sloyment gmx.net>
- Date: Sun, 11 Jan 2004 10:30:17 +0100
Hi! (IANAL TINLA)
On Mittwoch 07 Januar 2004 17:36, Stefan Seefeld wrote:
legal gesehen w"urde das so "ahnlich laufen wie
mit der GPL: Der Erfinder m"usste also ein Patent
oder ein copyright geltend machen, aber eben
an die Bedingung gekn"upft, dass es f"ur alle frei verf"ugbar
(ver"anderbar, etc., etc.) ist.
Das ist in den meisten Fällen zu aufwendig, weil dabei Gebühren
anfallen und die Erfindung bis zur Erteilung des Patentes
geheimgehalten werden muß.
Ein weiteres Problem wäre dann die Lizenz. Die GPL kann dafür
nämlich nicht 1:1 übernommen werden, sondern allenfalls
sinngemäß. Dies ist jedoch keine triviale Aufgabe: bei einer
sinngemäßen Übertragung kann es zu neuen Problemen kommen, z.B.
können dabei verschiedene Übertragungsversuche untereinander
inkompatibel sein, was viel fataler wäre als bei
Softwarelizenzen; ebenso können durch Schlamperei
Anwendungsmöglichkeiten verhindert werden. (Beides ist bei den
Musiklizenzen der Fall.)
Einfacher ist es daher in den meisten Fällen, Erfindungen gar
nicht zu patentieren, sondern möglichst schnell zu
veröffentlichen. Sie sind dadurch frei und können dann nicht
mehr patentiert werden. Die größte Gefahr ist nämlich zunächst,
daß genau dasselbe noch einmal erfunden wird. So wurde z.B. die
Glühbirne mehrmals erfunden, zuletzt durch Edison, welcher ein
Patent darauf erhielt.
Die Veröffentlichung, d.h. der Bauplan und seine Beschreibung,
ist jedoch unabhängig von der darin enthaltenen Erfindung
urheberrechtlich geschützt und sollte unter eine freie Lizenz
gestellt werden.
cu,
Thomas }:o{#
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"Look! They have different music on the dance floor..."
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