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[ox] heise online: Erste Open-Source-Lizenz made for Germany



Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von "Benni
<benni obda.de>" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der
Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte. 
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Erste Open-Source-Lizenz made for Germany

Die bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft
(bos[1]) hat am Donnerstag auf der CeBIT die erste Open-Source-Lizenz
vorgestellt, die genau auf das deutsche Recht zugeschnitten ist. Die
"Bremer Lizenz für freie Softwarebibliotheken" (PDF[2]) ist im Auftrag
des Kooperationsausschusses Automatische Datenverarbeitung Bund,
Länder, Kommunaler Bereich (KoopA ADV[3]) entwickelt worden, der
gemeinsame Grundsätze für den Einsatz der Informationstechnik für die
Verwaltungen von Bund und Ländern in enger Kooperation mit der
Wirtschaft festlegt. Vertrieben wird mit ihr die Bibliothek des Online
Services Computer Interface (OSCI[4]), dem obligatorischen Standard für
E-Government-Awendungen in Deutschland auf Basis des
Signaturgesetzes[5]. Auf der CeBIT lässt sich die OSCI-Bibliothek in
Java- und .net-Implementierungen im Echtbetrieb auf dem
Gemeinschaftsstand Bremens in Halle 11 (Stand B 14) bewundern und
Näheres über die Lizenzbedingungen erfragen.

Die Lizenz gleicht einige kleine Inkompatibilitäten bestehender
Open-Source-Vertriebs- und Nutzungsbedingungen[6] US-amerikanischer
Herkunft mit dem deutschen Recht aus. Die wichtigste Anpassung erfolgt
in Paragraph 14, der die Haftung und Gewährleistung des Lizenzgebers
"auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt". Die gängigen
Lizenzen für freie Software könnten gerade in diesem Bereich bisher nur
als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" angesehen werden, erläutert Till
Kreutzer vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source
Software (ifrOSS[7]), der den Lizenztext entwickelt hat. In ihnen würde
gemäß des US-Copyrights eine Haftung vollkommen ausgeschlossen. Dies
könnte im Zweifelsfall dazu führen, dass in Deutschland die allgemeinen
"gesetzlichen Regelungen" greifen würden. Ein Lizenzgeber oder
Programmierer könnte dann unter Umständen bereits für einfache
Fahrlässigkeiten zur Rechenschaft gezogen werden. Dies schließt die
Bremer Variante dezidiert aus.

Die OSCI-Lizenz beachtet zudem stärker die Beziehung zwischen dem
Urheber und dem Werk, da nach dem deutschen Gesetz ein Autor nicht auf
seine persönlichen Rechte verzichten kann wie in den USA. Bei den
Möglichkeiten zur Verwertung der Bibliothek mit anderen eigenständigen
Programmen hat Kreutzer einen pragmatischen Weg verfolgt und Elemente
aus mehreren Vorbildregelungen wie der BSD- oder der Mozilla-Lizenz
zusammengefügt. So müssen Lizenznehmer etwa immer den Namen der Bremer
Neuschöpfung nennen und dürfen Änderungen am Lizenztext höchstens nach
einer Akkreditierung durch die bos vornehmen. Eine Sonderbestimmung ist
auch, dass bei der Anwendung technischer Schutzmaßnahmen auf die
Bibliothek oder auf ein mit ihr verknüpftes Gesamtprogramm der
vollständige Quelltext jedermann verfügbar zu machen ist.

Ansonsten enthält das juristische Konstrukt die bekannten Rechte und
Pflichten aus der freien Softwarewelt: Sie erlaubt die freie
Verbreitung, Anpassung, Weiterentwicklung und Integration der
OSCI-Bibliothek in andere Programme. Bearbeitete Versionen muss der
Vertragspartner gemäß des Copyleft-Prinzips[8] wiederum den Bremer
Lizenzbedingungen unterstellen. Die Parade-Lizenz der freien
Softwarebewegung, die GNU General Public License (GPL[9]), sieht
Kreutzer mit der deutschen Überarbeitung nicht in Frage gestellt. "Sie
ist hierzulande voll gültig und wirksam", erklärte der Jurist gegenüber
heise online. Einige ihrer Bestimmungen seien allein im Licht das
nationalen Rechts klarer zu fassen gewesen. Kreutzer kündigte an, dass
sein Institut in Kürze noch weitere angepasste Open-Source-Lizenzen für
umfassendere Anwendungsfelder präsentieren werde. (Stefan Krempl) /
 (anw[10]/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/45764

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.bos-bremen.de/
  [2] http://www.koopa.de/Materialien/OSCI_Standard/OSCI-Bibliothek/Impressum/Bre
mer-Lizenz.pdf
  [3] http://www.koopa.de/
  [4] http://www.osci.de/
  [5] http://www.netlaw.de/gesetze/sigg.htm
  [6] http://www.opensource.org/licenses/index.php
  [7] http://www.ifross.de/
  [8] http://www.gnu.org/copyleft/copyleft.html
  [9] http://www.gnu.de/gpl-ger.html
  [10] anw ct.heise.de

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