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[ox] heise online: Online-Musiktausch ist in Kanada legal



Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von "Benni
<benni obda.de>" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der
Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte. 
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Auf nach Kanada!
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Online-Musiktausch ist in Kanada legal

Die kanadische Musikindustrie hat vor dem Federal Court of Canada[1]
eine Niederlage erlitten. Sie wollte dort erreichen, dass
Internet-Provider die Identität von 29 Tauschbörsen-Nutzern preisgeben
müssen. Der Richter Konrad von Finckenstein lehnt dies ab (PDF[2]). Das
Herunterladen von Musik und die Bereitstellung von Songs für den
Download durch P2P-Software wie KaZaa erfülle nicht den Tatbestand der
Urheberrechtsverletzung. Auch sei nicht ersichtlich, welches
öffentliches Interesse in diesem Fall das Recht auf Datenschutz
aufhebe.

Die Canadian Recording Industry Association (CRIA[3]) hatte im Dezember
2003 angekündigt[4], ähnlich wie das US-amerikanische Pendant[5] gegen
den Upload von Musikstücken ins Internet gerichtlich vorgehen zu
wollen. Im Februar hatte sie von fünf kanadischen Unternehmen die
Aufdeckung der Identitäten verlangt. Vier der fünf weigern sich.
Hintergrund ist hier wie auch bei dem Vorgehen der deutschen IFPI[6]
ein Umsatzeinbruch beim Verkauf von Musikstücken.

Der Richter verglich den Musiktausch via Internet mit dem Aufstellen
von Fotokopiergeräten in öffentlichen Bibliotheken. Er könne keinen
wesentlichen Unterschied entdecken zwischen einer Bibliothek, die
angefüllt sei mit urheberrechtlich geschützten Werken und einem
Computer, der sein Material über P2P-Software bereitstelle. Die
unbekannten Beklagten würden die Kopien ihrer Musikstücke nicht aktiv
aussenden und auch nicht bekannt machen, dass sie urheberrechtlich
geschütztes Material zur Verfügung stellen.

In kanadischen Medien ist die Entscheidung von Beobachtern mit
Überraschung aufgenommen worden. Da die Musikindustrie nun nicht an die
gewünschten Daten gelangt, kann sie nicht gegen die Tauschbörsen-Nutzer
klagen.
 (anw[7]/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/46193

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.fct-cf.gc.ca/
  [2] http://www.fct-cf.gc.ca/bulletins/whatsnew/T-292-04.pdf
  [3] http://www.cria.ca/
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/43015
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/45946
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/46115
  [7] anw ct.heise.de

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