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[ox] Ein Fall, der zu heftigem Nachdenken anregt.



Den will ich euch nicht vorenthalten :o)))

Der Fall:
Einem Autofahrer aus Sachsen wurde wegen einer
Geschwindigkeitsübertretung
ein Bußgeldbescheid über knapp 40,-- Euro zugestellt.

Dagegen hat dieser Autofahrer Einspruch mit folgender Begründung
eingelegt:

"Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen
Bußgeldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit dem
17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches
(§ 23 GG) von den Alliierten in den 4[PHONE NUMBER REMOVED]-Verhandlungen in Paris durch
Herrn James Baker ungültig gemacht wurde. Damit sind alle gesetzlichen
Grundlagen, auf Sie sich stützen, erloschen.. Sie handeln aber
völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige
Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.

1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen
Reiches in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für
Ordnungswidrigkeiten
nach StVO.

2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche
Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr,
Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu
jegliche rechtsstaatliche Grundlage.

Ich erwarte von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens.
Den Bußgeldbescheid gebe ich Ihnen zu meiner Entlastung zurück.
Hochachtungsvoll"

Das Landratsamt bestätigte dann den Einspruch und beraumte mit Ladung
des Beschuldigten eine Hauptverhandlung über den Einspruch an. Gegen
diese Ladung des Amtsgerichtes wandte sich der Beschuldigte mit
folgender Begründung:

"Ich stelle fest, dass ich nicht einen Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid eingelegt habe, sondern dass ich dem Landratsamt
mitgeteilt habe, dass es seit dem 18. Juli 1990 keine Rechtsgrundlagen
mehr hat, aufgrund derer das Landratsamt berechtigt ist,
Bußgeldbescheide zu erlassen. Da ich keinen Einspruch eingelegt habe,
kann auch nicht über etwas, das es nicht gibt, hauptverhandelt werden.
Die Ladung zu irgendeiner Hauptverhandlung, die Sie mir durch das
Privatunternehmen Deutsche Post AG haben zustellen lassen, ist nichtig!"

(es folgt dann eine ausführliche Begründung unter Bezugnahme auf Urteile
des BVG, Einigungsvertrag und die 4[PHONE NUMBER REMOVED]-Verhandlungen).

So, und jetzt kommt es:
Das Amtsgericht hat zwei Wochen später per Beschluss den
Hauptverhandlungstermin aufgehoben und das Bußgeldverfahren gemäß
§ 47, Abs. 2 OWiG eingestellt. Die Kosten des Verfahrens sollten der
Staatskasse zur Last fallen.

Ciao
Jürgen

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