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Re: [ox-de] keimform.de: GNU AGPL - Copyleft f?r das Web 2.0



Hallo Christian,

On Tue, Jul 17, 2007 at 10:57:21AM [PHONE NUMBER REMOVED], Christian Siefkes wrote:
Florian v. Samson schrieb:
<ironie>
Jaja, alles ganz wunderbar mit der GPLv3, sie ist sogar kompatibel zur
AGPL, nur leider weder vorwaerts- noch rueckwaertskompatbel zur GPLv2.
</ironie>
So gar nicht kompatibel, ohne wenn und aber! (Ausser natuerlich die
Lizenz lautet "GPLv2 or later".)
Das gibt noch maechtig Probleme.

Und wie stellst du dir die Alternative vor?

S.u..

Dass die v3 nicht r?ckw?rtskompatibel zur v2 sein kann, ist ja wohl klar --
wenn man alle v3-Software automatisch auch unter v2 verwenden d?rfte, k?nnte
man sich neue Version gleich sparen.

Das ist nicht richtig: die Klarstellungen, die groessere Kompatibilitaet mit
evrschidenen Rechtsystemen in verschiedenen Laendern
("Internationalisierung"), die Unterscheidung "to convey" und "to propagate" 
(im Ggs.  zu dem alten "to distribute") uvm. haetten bei ansonsten gleichen 
Grundaussagen zu einem sinnvollen und kompatiblen Upradepfad gefuehrt.

Und was die Vorw?rtskompatibilit?t begrifft, hat die FSF halt seinerzeit auf
Freiwilligkeit gesetzt, indem sie allen GPL-Autoren die Verwendung von
"GPLv2 or later" empfohlen hat (und die meisten haben das ja vermutlich auch
so gemacht). Creative Commons setzt dagegen auf Zwang, da steht in jeder
Lizenz drin, dass das Werk auch unter k?nftigen Versionen der Lizenz genutzt
werden kann.

Ich habe den starken Eindruck, dass dieser Zwang bei der FSF per
Marketing und sozialen Druchk auf die GNU-Maintainer aus "GPLv2 or
later" moelichst schnell auf "GPLv3 or later" zu wechseln
substituiert wird. M.E. kein grosser Unterschied, aber eigentlich
unschoener.
Der Bruch mit der GPLv2 wird auf jeden Fall dabei herbeigefuehrt.

Du kannst nat?rlich argumentieren, dass die FSF seinerzeit auch besser auf
Zwang statt auf Freiwilligkeit h?tte setzen sollen -- aber _das_ Kind ist
dann jedenfalls schon 1991 in den Brunnen gefallen, daran kann die heutige
FSF genauso wenig etwas ?ndern wie irgendjemand sonst. Und ich bin mir
keineswegs sicher, ob sie durch eine solche obligatorische "or
later"-Klausel die Akzeptanz der GPLv2 seinerzeit nicht ganz sch?n
geschw?cht h?tten...

Ich halte die Wahlfreiheit auch in der Zukunft (also nach dem Erscheinen
der GPLv3) fuer essentiell.
Nun muessen Projekte, die kompatibel zur GPLv2 (z.B. per "GPLv2 or
later") bleiben wollen einen Bogen um GPLv3 Code machen.
Der Fragmentierung der OSS-Lizenzlandschaft wurde durch die Gestaltung
der GPLv3 auf jeden Fall Vorschub geleistet.

Gnaz im Allgemeinen halte ich das erzeugen von Zwaengen fuer keine gute
Idee.

Desweiteren finde ich inhaltlich den TiVo-Paragraphen (gegen Hardware,
die nur signierte Binaries ausfuehrt) unnoetig: solche Loesungen
erfuellen alle vier Freiheiten und schraenken die Freiheit mit dem
Sourcecode GPL-konform zu verfahren ueberhaupt nicht ein. 
Nur die Hardware ist eingeschraenkt auf Binaries mit der korrekten 
Signatur, aber das ist m.E. die freie Entscheidung eines jeden Kaeufers
solch verkrueppelte Hardware zu kaufen oder eben nicht.

W?re ich Autor von Software, die f?r solche Ger?te ernsthaft in Frage kommt,
dann f?nde ich die Klausel sehr gut, denn eine solche Verwendung w?rde
jedenfalls nicht meiner Intention entsprechen. 

Das sehe ich nicht so. 
Im Uebrigen hat Richard Stallman selbst immerund immer wieder betont,
dass es um die Freiheiten der Software geht (und nicht irgendeiner
Hardware): die Freiheit die von TiVo erstellten Erweiterungen zu nutzen
wird durch nichts eingeschraenkt, die Software wird also
weiterentwickelt.

Und ich vermute, dass das
viele, wenn nicht die meiste Autoren von GPL-Software so sehen w?rden 

Ich nicht, und einige Linux Kernel Leute (darunter Linux selbst) haben
sich ebenfalls so geaussert.

(und
die, die's anders sehen, werden eben sinnvollerweise bei GPLv2 [mit oder
ohne "or later"] oder einer anderen Lizenz bleiben, 

Genau dies ist die einzige Wahl die bleibt.

oder sie f?gen der GPLv3
eine entsprechende Zusatzerlaubnis hinzu). 

Schlechte Idee: noch mehr neue, wahrscheinlich voellig inkompatible 
Lizenzen.
Genau hier haette die FSF gut getan z.B. einen optionalen Paragraphen
einzufuegen, dessen Kompatiblilitaets-Konsequenzen genau bedacht und
festgehalten wurden, so dass es nur eine einzige Version dieses
Zusatz-Paragraphen geben wuerde.

Per "freier Entscheidung" wehren
k?nnen sich aber nach dem GPLv2-Modell nur die K?ufer, die Softwareautoren
sind v?llig machtlos.

Die Software Autoren sind bei allen Freien Lizenzen voellig machtlos,
was mit ihrer Software geschieht.
Die erste Freiheit legt ja gerade fest, dass sie jeder beliebig zu allem
nutzen koennen muss (auch z.B. fuer Atombomben-Simulationen etc.).
An dieser Stelle frage ich mich, ob die GPLv3 noch als Freie Lizenz
gelten kann, denn sie gewaehrleistet die erste Freiheit bei "to convey"
nicht, auch wenn man als Conveyer alle vier Freiheiten respektiert.

Die 4 Freiheiten: <http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html>
Die 10 Punkte Variante des Open Source Initiative (OSI): 
<http://www.opensource.org/docs/definition.php>


Ciao
	Florian

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Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: http://www.oekonux.de/projekt/
Kontakt: projekt oekonux.de



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