Die hier archivierte Mail kann, muss sich aber nicht auf den Themenkomplex von Oekonux beziehen.
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Um die in jüngster Zeit viel beschworene "Rechtsunsicherheit" im Zusammenhang mit Open-Source-Software zu vermeiden, helfen einige einfache Regeln: Eine Lizenzgebühr darf nicht erhoben werden. Die kostenpflichtige Verbreitung ist aber insoweit gestattet, als es sich dabei etwa um ein Entgelt für die Datenträger handelt, auf denen sich die Software befindet. Auch für Dienst- oder Unterstützungsleistungen (Handbücher, Supportmaterialien et cetera) kann man Geld verlangen. Wer mit OSS Eigenentwicklungen erstellt, muss diese - etwa nach der GPL - ebenfalls wieder frei zugänglich machen. Andernfalls verliert er seine Rechte aus der GPL, was zu einer Unterlassungsklage gegen ihn führen kann. Dies gilt aber in der Regel nicht bei kompilierten Programmen und nicht für mit OSS erstellte Präsentationen. Bei Softwarebibliotheken ist eine allgemein gültige Einschätzung nicht möglich. Es kommt hier immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Etwa darauf, ob die Libraries der GPL oder der Lesser GPL unterstellt sind und ob die darauf basierenden Programme statisch oder dynamisch gelinkt werden. (ur) -- Der vollständige Aufsatz ist zu finden unter: http://www.heise.de/ix/artikel/2003/09/079/ Denke global, handle vernetzt A Message from a Linux- Desktop, M$ free _________________________ _______________________ http://www.oekonux.de/
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