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[chox] heise online: Kein Alleinvertretungsanspruch für Digital Rights Management



Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von "Helmuth
Supik <helmuth.s gmx.li>" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
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Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte. 
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Kein Alleinvertretungsanspruch für Digital Rights Management

Die anstehende zweite Stufe der Urheberrechtsnovellierung wird die
bislang umstrittenen Rechtsgrundlagen für Pauschalabgaben auf PCs und
Multifunktionsgeräte klären. In der entsprechenden Arbeitsgruppe des
Bundesjustizministeriums (BMJ[1]) haben sich die Vorstellungen der
Gerätehersteller und der Verwertungsgesellschaften als Vertreter der
Urheber offenbar insoweit angenähert, "dass es künftig nicht nur
'Digital Rights Management'-Systeme geben kann." Das berichtete
BMJ-Ministerialdirektor Elmar Hucko gestern auf einer Veranstaltung des
Erich Pommer Medieninstituts[2] in Berlin. 

Derzeit ist beim Landgericht München noch eine Musterklage[3] der VG
Wort gegen Fujitsu-Siemens zur Durchsetzung der 12 Euro Gebühr
anhängig, die das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA[4]) als
Schiedsstelle in der Auseinandersetzung mit den PC-Herstellern als
angemessen festgelegt hatte. Die überraschende Einigung der
Kontrahenten in der Frage der pauschalen Urheberrechtsabgaben erklärt
sich Hucko mit dem "Geiselnehmer-Effekt": "Wenn man erst mal
zusammensitzt, bringt man sich nicht mehr so schnell um."

Übereinstimmung herrscht nach seinen Angaben jetzt darüber, dass die
Abgabenpflicht nicht allein durch die Zweckbestimmung entsteht, dass
Geräte "erkennbar zur Vervielfältigung genutzt werden". Zur Begründung
des Vergütunganspruchs der Urheber soll es künftig ausreichen, wenn
sich Geräte zum Anfertigen von Vervielfältigungen "eignen". Damit
würden Urheberrechtsabgaben neben PCs auch für Multifunktionsgeräte
fällig, die Drucker, Scanner und Fax in einem Gerät vereinen.
Einschränkend werde dabei allerdings zu berücksichtigen sein, zu
welchem Prozentsatz die Geräte in der Praxis tatsächlich zum Kopieren
genutzt werden. Das ließe sich durch Markterhebungen feststellen.

Wenn es nach dem Ministerium geht, werden die Verbände künftig ihre
Angelegenheiten weitgehend allein aushandeln. "Wir möchten im Gesetz
nur noch regeln, dass es eine Vergütung gibt", erläuterte Hucko.
Ansonsten wolle man die Festlegung der Details und die Höhe der
Vergütung "an die Beteiligten delegieren". Allenfalls eine Begrenzung
der Abgabe kann sich Hucko im Gesetz vorstellen: "Man kann nicht mehr
als fünf Prozent vom Wert eines Gerätes belasten, weil das ökonomisch
unsinnig wäre". Diese Deckelung solle auch für Multifunktionsgeräte
insgesamt und nicht für jede einzelne Funktion gelten.

Das Bundesjustizministerium lässt sich gegenwärtig von den
Fachvertretern der betroffenen Verbände Regelungsvorschläge zu
strittigen Punkten erarbeiten, die in der ersten, im September in Kraft
getretenen Urheberrechtsnovelle offen geblieben waren. Dazu gehört
insbesondere das seitens der Musik- und Filmindustrie angestrebte
Verbot digitaler Privatkopien, das auf den entschiedenen Widerstand von
Informationswissenschaftlern und Verbraucherverbänden stößt. In diesem
grundsätzlichen Konflikt zeichne sich keine Annäherung der Standpunkte
ab, wie Hucko berichtete. Darüber werde der Bundestag entscheiden
müssen. (Richard Sietmann) /
 (jk[5]/c't)

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  [4] http://www.dpma.de
  [5] jk ct.heise.de

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