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Message 00787 [Homepage] [Navigation]
Thread: choxT00787 Message: 1/1 L0 [In date index] [In thread index]
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[chox] heise online: Zivilgesellschaft setzt Regierung bei Informationsfreiheit unter Druck



Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von "Helmuth
Supik <helmuth.s gmx.li>" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der
Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte. 
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Zivilgesellschaft setzt Regierung bei Informationsfreiheit unter Druck

Fünf Verbände wollen sich nicht länger damit abfinden, dass Deutschland
nach wie vor das europaweite Schlusslicht bei der
Behördentransparenz[1] darstellt. Sie haben am heutigen Freitag in
Berlin auf Eigeninitiative hin einen vollständigen "Entwurf für ein
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes[2]" vorgelegt. Mit dem über
30-seitigen Papier wollen sie "einen allgemeinen und umfassenden,
verfahrensunabhängigen Anspruch auf Zugang zu Informationen bei den
öffentlichen Stellen des Bundes" einführen. Das bisher hierzulande noch
geltende obrigkeitsstaatliche Prinzip des "Amtsgeheimnisses" soll
umgekehrt werden in einen nur in Ausnahmefällen begrenzten
Informationsanspruch für alle. Unterlagen und Daten öffentlicher
Einrichtungen würden so in der Regel jedem Bürger zugänglich sein, was
Gemauschel und Korruption zwischen Verwaltung und Wirtschaft einen
Strich durch die Rechnung machen soll.

Zu dem Aktionsbündnis für den Kulturwandel in der Verwaltung haben sich
das Netzwerk Recherche[3], die Deutsche Journalistinnen- und
Journalisten-Union (dju[4]) von ver.di, der Deutsche
Journalistenverband (DJV[5]), die Humanistische Union (HU[6]) sowie die
Antikorruptionsorganisation Transparency International[7]
zusammengeschlossen. Ihnen ist ein Dorn im Auge, dass die bisherigen
Versuche zur Etablierung von mehr Akteneinsicht am Widerstand der
Ministerialbürokratie und der Wirtschaft scheiterten[8] und Deutschland
ein "weißer Fleck" auf der Weltkarte der Verwaltungstransparenz blieb.

Rot-Grün hatte Ende der 1990er schon einmal einen zögerlichen Anlauf
gestartet, der von Telepolis[9] publik gemacht wurde. Das federführende
Bundesinnenministerium[10] stutzte den Entwurf jedoch kurz darauf
zurecht und führte ihn damit ad absurdum[11].

Mit der konkreten Vorlage, die einen Kompromiss aus den verschiedenen
Interessen der Verbände darstellt, "wollen wir die Abgeordneten jetzt
zum Jagen tragen", erklärte Christoph Bruch von der HU gegenüber heise
online. Die gemeinsame Initiative soll signalisieren, "wie wichtig wir
den Informationszugang für die Zivilgesellschaft erachten". Es handle
sich dabei um ein Grundbedürfnis im Wissenszeitalter und damit um die
Ausgestaltung eines Bürgerrechts. Es geht darum, heißt es in dem
Entwurf, "das Handeln der Exekutive transparent und damit für die
demokratische Entwicklung fruchtbar zu machen". Die Verfügbarkeit über
Verwaltungsinformationen sei "von entscheidender Bedeutung für den
zukünftigen Charakter der bürgerschaftlichen Teilhabe insbesondere an
staatlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen". Für Journalisten
erwarten die Verbände zudem bessere Recherchemöglichkeiten, da
Originaldokumente leichter eingesehen werden könnten.

Um den neu zu schaffenden, prinzipiellen Informationsanspruch nicht in
der Praxis zahnlos ausfallen zu lassen, sollen die Behörden und mit dem
Bund zusammenarbeitende Firmen nur die tatsächlich anfallenden
Sachkosten für die Herstellung von Kopien und deren Versendung
berechnen dürfen. "Insbesondere werden die ersten 100 Fotokopien, die
erste Diskette sowie die erste CD-ROM kostenfrei überlassen", legt
Artikel 8 fest. Die Verpflichteten sollen so auch angehalten werden,
von sich aus Informationen bereits im Internet "vorsorglich"
bereitzustellen. Der Vorschlag schreibt dafür einen Grundbestand vor.
Eng begrenzte Ausnahmen vom Recht auf Einsicht sollen vor allem
personenbezogene Daten, aber auch Geschäftsgeheimnisse "einschließlich
der Rechte am geistigen Eigentum" streng schützen.
Ermittlungstätigkeiten der Sicherheitsbehörden sowie ein "Kernbereich
des behördlichen Entscheidungsprozesses" will der Entwurf ebenfalls
tabu halten.

In einer ersten Reaktion freute sich Jörg Tauss[12], medienpolitischer
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber heise online über die
"beispielhafte" Unterstützung durch die Zivilgesellschaft beim Öffnen
der Aktenschränke: "Ich begrüße, dass wir hier an einem Strang ziehen
und dass die Journalistenverbände an Bord sind." Das
Informationsfreiheitsgesetz habe eine wichtige Bedeutung für die
gesamte Öffentlichkeit. Er forderte auch Wirtschafsverbände wie den
BDI[13] auf, ihre bisherige Blockadehaltung gegenüber dem Gesetz
aufzugeben. Über die getroffenen Ausnahmeregelungen ließe sich dem
befürchteten Verlust von Betriebsgeheimnissen klar entgegenwirken.
Gerade Unternehmen hätten die Chance, am stärksten von einem
Informationszugangsrecht zu profitieren. So gehe die
Bertelsmann-Stiftung davon aus[14], dass etwa in den USA die dort schon
seit Jahren gewährte Akteneinsicht zu 80 Prozent aus der Wirtschaft in
Anspruch genommen werde. (Stefan Krempl) /
 (jk[15]/c't)

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  [4] http://www.dju.verdi.de
  [5] http://www.djv.de/
  [6] http://www.humanistische-union.de/
  [7] http://www.transparency.de/
  [8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/35978
  [9] http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/7531/1.html
  [10] http://www.bmi.bund.de/
  [11] http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12344/1.html
  [12] http://www.tauss.de/
  [13] http://www.bdi-online.de/
  [14] http://www.begix.de/informationsfreiheit
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