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Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von "HS <helmuth.s gmx.li>" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte. ------------------------------------------------------------------------ 23.07.2004 16:52 Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL Im juristischen Streit gegen dem Router-Hersteller Sitecom[1] hat das Open-Source-Projekt netfilter/iptables[2] einen großen Erfolg verbuchen können: Mit dem Urteil vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O 6123/03) hat das Landgericht München eine einstweilige Verfügung[3] bestätigt. Danach darf der Hersteller Sitecom seine WLAN-Router in Deutschland vorerst nicht mehr anbieten, die die netfilter/iptables-Software einsetzen, aber die zugehörigen Bedingungen der Freie-Software-Lizenz GNU General Public License GPL[4] nicht einhalten. Auch der vergleichsweise hohe Streitwert des Verfahrens in Höhe von 100.000 Euro wurde in dem Urteil bestätigt. Aus der seit dem heutigen Freitag vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung[5] wird deutlich, dass die Richter die GPL grundsätzlich als rechtswirksam anerkennen. Wörtlich heißt es: "Die Kammer teilt die Auffassung, dass in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden kann." Der klagende GPL-Entwickler sei legitimiert, die Urheberrechte an dem Sourcecode geltend zu machen. "Damit ist endgültig klar, dass das GPL-Modell auch nach deutschen Recht funktioniert", frohlockte Rechtsanwalt Till Jaeger[6], der das Projekt netfilter/iptables vertritt, im Gespräch mit heise online. Nach diesem "wohl weltweit ersten Urteil zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der GPL" sei sichergestellt, dass die Open-Source-Gemeinde wehrhaft ist. Umgekehrt habe das Gericht klar gemacht, dass niemand etwas zu befürchten habe, solange er sich an die GPL-Regeln halte. Ob der Router-Hersteller Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist noch nicht bekannt. Jaegers Mandant hat derweil festgestellt, das Sitecom auf der Website ein weiteres Router-Modell (WL-111[7]) mit einer Firmware anbietet, die gegen die GPL verstoße. Ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro wegen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung habe man diesbezüglich bereits beantragt, erklärte Jaeger. (hob[8]/c't) URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/meldung/49377 Links in diesem Artikel: [1] http://www.sitecom.com [2] http://www.netfilter.org/ [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/46551 [4] http://www.gnu.de/gpl-ger.html [5] http://www.jbb.de/html/?page=news&id=32 [6] http://www.jbb.de/ [7] http://www.sitecom.com/products_info.php?product_id=233&grp_id=6 [8] hob ct.heise.de ------------------------------------------------------------------------ Copyright 2004 Heise Zeitschriften Verlag _______________________ http://www.oekonux.de/
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