DISCLAIMER DISCLAIMER DISCLAIMER DISCLAIMER

Die hier archivierte Mail kann, muss sich aber nicht auf den Themenkomplex von Oekonux beziehen.

Insbesondere kann nicht geschlossen werden, dass die hier geäußerten Inhalte etwas mit dem Projekt Oekonux oder irgendeiner TeilnehmerIn zu tun haben.

DISCLAIMER DISCLAIMER DISCLAIMER DISCLAIMER

Message 01682 [Homepage] [Navigation]
Thread: choxT01682 Message: 1/1 L0 [In date index] [In thread index]
[First in Thread] [Last in Thread] [Date Next] [Date Prev]
[Next in Thread] [Prev in Thread] [Next Thread] [Prev Thread]

[chox] [Fwd: Re: [Cc-de] Gemeinfreiheit]



Noch mehr zum Thema Lizenzen/Urheberrecht/Public Domain. Auf der
CC-Liste laeuft da gerade eine sehr interessante Diskussion.

Viele Grüsse
 
  Stefan
--- Begin Message ---
Hallo,

jetzt muss ich mich doch noch einmal einmischen.

--- Original-Nachricht ---
Absender: Thilo Pfennig
Datum: 18.02.2006 18:28

Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an
seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und
in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder
verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf
Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken,
gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem
Umfange festlegen.

Das heisst wenn ich ausdrücke das jeder mein Werk zu jedem Zweck
nutzen darf, so habe ich vielleicht nicht auf mein eigentliches
Urheberrecht verzichtet aber doch mit seiner Kraft meinen Willen
ausgedrückt. Und wenn das jemand ernst nimmt so wäre meine Theorie das
ich diese Willenserklärung genau so wenig widerrufen kann wie eine
anderer Lizenz.
insofern glaube ich das der Artikel zur Gemeinfreiheit in der
Wikipedia zu theoretisch ist.

Nach deutschem Recht (und, soweit ich weiß, auch allen anderen
kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen) gibt es keinen Verzicht auf das
Urheberrecht!!
Das ist auch keine Auslegungssache, eine Public Domain-Lizenzierung geht
ganz einfach nicht und wird deshalb im übrigen auch von CC nicht angeboten.
Das kommt daher, dass wir das Urheberrecht ZUGLEICH als Vermögensrecht
UND Teil des Persönlichkeitsrecht des Urhebers sehen (s. nur § 11 UrhG).
Nun können die vermögenswerten Teile des Urheberrechts verwertet werden;
etwa durch die Einräumung von Nutzungsrechten. Stets verbleibt dem
Urheber aber z.B. das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft aus § 13
UrhG und die Möglichkeit gegen Entstellungen des Werkes vorzugehen aus §
14 UrhG. Diese Rechte sind unabtretbar und unverzichtbar.

Auch wenn Namensnennung in der Praxis nicht immer stattfindet (besonders
bei Fotos) ist sie eigentlich immer zwingend.
Deshalb könnte CC z.B. eine an das deutsche Recht angepasste Public
Domain-Lizenz nicht anbieten. Eine solche Anpassung ist schlicht nicht
möglich. Und die CC-Lizenzen wollen ja gerade vor den Gerichten bestehen...

Nehmen wird doch mal den Fall an, das ich ein Bild male und es als
Public Domain deklariere. Dann gibt es Leute, die diese Art von
Willenserklärung ernst nehmen und mein Bild kopieren. Glaubt jemand
ernsthaft das das Gerichtet denen dann das Recht abspricht, wenn ich
dann aus einer anderen Laune heraus meine Meinung ändere?


Da die Public-Domain-Deklarierung von vornherein unwirksam wäre (weil
nicht zulässig), würdest du einfach die dir von Anfang an zustehenden
Rechte jetzt wahrnehmen.


Wenn ich da mal kurz das Urhebergesetz als Laie zu rate ziehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965BJNE007101377.html
(Paragraph 31, Absatz 1):
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf
einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das
Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie
räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

Das heisst ich habe das Recht allen Menschen das Recht einzuräumen
mein Werk unbeschränkt zur Verfügung zu stellen, oder?


Du hast das Recht, Nutzungsrechte einzuräumen (lies § 31 genau!), aber
Nutzungsrechte sind, umgangssprachlich formuliert, "nur ein Teil des
Urheberrechts".


Offen bleibt für mich nur die Frage inwieweit da ein Vertrag zustande kommt?


Ein weites Feld...
Da schreiben Leute Dissertationen drüber.

Viele Grüße,
Timo
_______________________________________________
Cc-de mailing list
Cc-de lists.ibiblio.org
http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-de

--- End Message ---


[English translation]
Thread: choxT01682 Message: 1/1 L0 [In date index] [In thread index]
Message 01682 [Homepage] [Navigation]