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[mox] Geschaeftsbericht



Liebe Mitglieder,

anbei der Geschäftsbericht, den ich auf unserer Mitgliederversammlung
am 1.11.2002 in Berlin vorlegen werde. Wenn ihr noch Fragen und/oder
Vorscläge habt, wäre *jetzt* die Gelegenheit.

						Mit Freien Grüßen

						Stefan

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Geschäftsbericht 2002 Projekt Oekonux e.V.
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Dieser Geschäftsbericht behandelt den Zeitraum von der Gründung des
Vereins Projekt Oekonux bis zur 2. Oekonux-Konferenz.

Gründung
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Der Verein wurde am 14.10.01 in Berlin von 10 Personen gegründet.

Die Niederschrift des dort angefertigten Gründungsprotokolls und die
dort beschlossene Satzung befinden sich auf den Web-Seiten des
Vereins.

Zum Vorstand wurden gewählt: Stefan Merten (Vorsitz), LutzH
(Schatzmeister), Stefan Meretz (Schriftführer). Alle
Vorstandsmitglieder sind bis heute in ihrer Funktion. Satzungsgemäß
ist der Vorstand für zwei Jahre gewählt, so dass spätestens zum
14.10.03 ein neuer Vorstand gewählt werden muss.

Notartermin
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Am 18.2.02 traf sich der Vorstand in Kaiserslautern um gemeinsam dem
Notar einen Besuch abzustatten. Dieser Besuch war notwendig, damit der
Notar die Identität der Vorstandsmitglieder überprüfen konnte und
damit die Eintragung des Vereins in die Wege leiten konnte.

Eintragung
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Der Verein Projekt Oekonux e.V. wurde beim Amtsgericht Kaiserslautern
am 18.4.02 mit dem Aktenzeichen VR 2329 Kai eingetragen. Seit diesem
Tag darf der Verein den Zusatz e.V. tragen.

Gemeinnützigkeit
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Während die vorangegangenen Schritte verhältnismäßig reibungslos
verliefen, ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das
zuständige Finanzamt Kaiserslautern leider nicht so einfach.

Erster Antrag
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Der erste Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurde am 9.3.02
eingereicht. Beigefügt war eine Bestätigung vom Notar, dass die
Eintragung des Vereins eingeleitet ist.

Ablehnung des ersten Antrags
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Am 2.7.02 - also nach vier Monaten - wurde seitens des Finanzamts die
Ablehnung des ersten Antrags mitgeteilt. Die beiden wesentlichen
Argumente waren nach Ansicht des zuständigen Sachbearbeiters:

o    Nicht erkennbar, wie die Gemeinnützigkeit begründet sein soll

     Beim Lesen des entsprechenden Abschnitts drängte sich stark der
     Verdacht auf, dass der Sachbearbeiter den Charakter des Projekts
     gründlich missverstanden hat.

o    Gemeinnützige Verwendung der Restmittel bei Auflösung des Vereins
     nicht hinreichend geklärt

     Es wurde eingewandt, dass eine eindeutige Institution benannt
     werden müsse. In der Satzung wurde hier allgemeiner auf "eine
     gemeinnützige Einrichtung der Freien Software" verwiesen.

Zweiter Antrag
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Ein zweiter Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurde
inklusive ausführlichen Erläuterungen am 8.7.02 eingereicht. Eine
Entscheidung über diesen Antrag liegt bis heute (12.10.02) nicht vor.
Auch einige Telefonate mit dem Sachbearbeiter und der Hinweis auf die
anstehende Mitgliederversammlung haben an dieser Situation nicht
ändern können.

Um den Sachbearbeiter zu unterstützen habe ich am 24.9.02 die Kopie
der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der FSFE e.V. übersandt. Wir
hatten uns zwischenzeitlich darauf geeinigt, diesen Verein für die
Verwendung der Restmittel in die Satzung zu schreiben sollte dies
notwendig werden.

Folgen
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Dass die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sich leider beträchtlich in
die Länge zieht, hat unangenehme Folgen:

o    Steuerlicher Status

     Der des Vereins ist bis heute nicht völlig geklärt. Dies hat
     insbesondere Auswirkungen auf die finanzielle Abwicklung der
     Konferenz. Akut wird dieses Problem aber erst bis zur Abgabe der
     Steuererklärung. Bis dahin muss wohl oder übel mit beiden
     Varianten gerechnet werden.

o    Spendenquittungen

     Erst wenn die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, können wir
     steuerabzugsfähige Quittungen schreiben. Dies wird zum Jahresende
     relevant.

o    Eintragungsgebühr

     Für die Eintragung eines Vereins ist eine Gebühr fällig. Wird der
     Verein mit der eingetragenen Satzung als gemeinnützig anerkannt,
     so wird die Eintragungsgebühr vom Amtsgericht erlassen. Bisher
     hat das Amtsgericht uns kulanterweise die Gebühr von Monat zu
     Monat gestundet.

o    Satzungsänderung

     Es ist möglich, dass die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
     Änderungen in der Satzung notwendig macht. Insbesondere der Punkt
     mit der Verwendung der Restmittel ist hier ein Kandidat.
     Satzungsänderungen können aber nur auf einer
     Mitgliederversammlung entschieden werden. Eine solche müsste dann
     also einberufen werden, sobald entsprechende Anforderungen
     seitens des Finanzamts bekannt sind. Eine neue Entscheidung der
     Anerkennung bis zum Jahresende wird dadurch nicht
     wahrscheinlicher.

     Des weiteren erfordern Satzungsänderungen auch eine entsprechende
     Änderung beim Amtsgericht.

Nach Auskunft des Sachbearbeiters wird die Gemeinnützigkeit aber von
Gründung des Vereins an anerkannt, so dass eine Anerkennung
rückwirkend gelten würde. Die Behandlung bereits eingegangener Spenden
ist damit klar.

Ausrichtung der 2. Oekonux-Konferenz
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Der Projekt Oekonux e.V. tritt als offizieller Veranstalter der 2.
Oekonux-Konferenz am 1.-3.11.02 in Berlin auf. Die Vorbereitung der
Konferenz läuft in den etablierten Strukturen.

Internet-Domains
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Mit dem Verein steht nun eine formale Infrastruktur bereit, die als
formaler Eigentümer der Internet-Domains auftreten kann, die seitens
Stefan Merten bislang privat betrieben wurden.

Eine Diskussion in den etablierten Strukturen ergab, dass einige der
vorhandenen Domains abgeben werden sollten (oekonux.net, oekonux.info,
oekonux-konferenz.net). Stefan Merten hat mittlerweile die Löschung in
die Wege geleitet, die teilweise bereits wirksam wurde.

Die restlichen, von Stefan Merten bestellten Domains (oekonux.de,
oekonux.org, oekonux-konferenz.de, oekonux-konferenz.org) sollen der
Mitgliederversammlung zur Übernahme empfohlen werden. Sollte in
absehbarer Zeit eine Erhöhung des Tarifs erforderlich sein, so soll
die Domain oekonux-conference.org als dann fünfte kostenlose Domain
hinzugenommen werden.


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http://www.oekonux.de/projekt/verein


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