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Thread: oxdeT00065 Message: 6/6 L2 | [In index] | ||
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Hi ihr zwei! Eine Anmerkung. Yesterday Rainer Fischbach wrote:
Also. Nochmal. Ich glaube, so weit liegen wir nicht auseinander. Wenn Du aus dem Urheberrecht, beispielsweise, wirtschaftlichen Nutzen ziehen willst, dann muß doch dieses Werk, auf das sich das Recht bezieht, identifizierbar und zuordnungsbar sein. Ich muß doch sagen können, dieses Bild habe ich gemacht, es ist MEIN Werk, es gehört mir, das Recht darauf ist MEINES....blabla. Diese Zuordnung also, die Exklusivität der Nutzung, weil es MEINS ist, das ist doch erst die Voraussetzung für ein Urheberrecht.Nein genau umgekehrt: Erst das Urheberrecht gewährt gewisse Formen exklusiver Verfügung. Voraussetzung dafür ist das _Faktum_, daß der Autor das Werk gschaffen hat, nicht irgendeine Form von Eigentum. Eigentum ist keine metaphysische Relation sondern entsteht erst durch Recht, also gesellschaftlich.
Es ist wichig, zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden. Das Eigentum ist in der Tat lediglich ein formal gesetztes Ding, daß letzlich völlig beliebig sein kann und mit realen sozialen Zusammenhängen aber auch gar nichts zu tun haben muß. So sind die Eigentümer einer großen Firma ja lediglich über einen formalen Titel mit ihr verbunden. Anders verhält es sich mit dem Besitz, von dem dann gesprochen wird, wenn eine unmittelbare Beziehung zwischen einem Menschen oder einer Gruppe und einem Gut besteht. Das Wort (be-sitzen) legt das übrigens schon nahe. Zur Illustration: Eine Mietswohnung besitze ich zwar, aber ich bin nicht ihr Eigentümer. Mit li(e)bertären Grüßen Stefan
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