[ox] Re: [ot:open_theory] [Fwd: Re: Copyleft fuer Oe-Punkte und UVU-Papiere]
- From: RAUNHAAR aol.com
- Date: Fri, 27 Oct 2000 18:24:46 EDT
In einer eMail vom 27.10.2000 13:48:39 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerze schreibt
stefan.meretz hbv.org:
<< Wenn man meint, jemand habe die GPL
verletzt, kann man sich an die FSF wenden und die prüfen das und
leiten ggf. Verfahren ein (bisher real nur als Androhungen und auch
nur in den USA). >>
Nach deutschem Recht - in der Tat sind Urheberrechte als individuelle Rechte
nicht veräußerbar - wären freie Texte solche an welchen man anderen
unentgeltliche Nutzungsrechte gewährt. Sollte irgendjemand das freie
(unentgeltiche) Nutzungsrecht dahingehend rechtswidrig verwenden, dieses
entgeltlich zu verwerten, wird Rechtschutz nach den Regeln der
ungerechtfertigten Bereicherung gewährt. Gem. § 818 BGB sind dann alle
erworbenen Vorteile materieller, ggf. auch immaterieller Art, an den
Berechtigten (Urheber) zurückzugewähren. Ggf. kommen auch die Vorschriften
der GOA (Geschäftsführung ohne Auftrag) zur Anwendung, die ein dreifaches
Wahlrecht gewähren, insbesondere auch Ansprüche auf Unterlassung,
Rechnungslegung usw. gewähren.
----------------------
http://www.oekonux.de/