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[ox] Allgemein- und Partialinteresse



Liebe Liste,

wie andernmails angedeutet, hier der Thread aus dem OpenTheory-Projekt
`ind-u-org', das StefanMz maintaint.


						Mit Freien Grüßen

						Stefan

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------- Forwarded Message

Date:  Thu, 22 Nov 2001 06:00:01 [PHONE NUMBER REMOVED] (MET)
From:  "Stefan Merten" <smerten oekonux.de>
Subject:  [ot:ind-u-org] Projekt 'ind-u-org'
To:  "Projekt ind-u-org" <ind-u-org opentheory.org>
Message-Id:  <20011122050001.61A28DB02A SQLSERVER01.SYRIUS.DE>

Stefan Merten <smerten oekonux.de> kommentiert folgenden Absatz:

http://www.opentheory.org/ind-u-org/v0001.phtml#8
(8)
Holzkamp zeigt in seinem Aufsatz (1980, nachfolgende Zitate daraus),
dass es zwei fundamental gegensätzliche Vorstellungen von den Interessen
der Menschen gibt. Die bürgerliche Vorstellung geht von isolierten
Privatinteressen aus, die jeweils ihre spezifische "gleiche"
Berechtigung haben. Ein organisatorischer Zusammenschluss bedeutet dann
stets nur, im Gegeneinander der unterschiedslos gleichrangigen
Partialinteressen die jeweils eigenen durchzusetzen: "Man könnte demnach
nicht verschieden durchsetzungswürdige, sondern nur verschieden
durchsetzungsfähige Interessen unterscheiden" (208f). Demgegenüber
bestimmt sich das Allgemeininteresse "generell dadurch, daß es als
allgemeines nicht gegen die Interessen bestimmter Personen oder Gruppen
gerichtet sein kann. Das Allgemeininteresse ist damit ... gerichtet auf
die Verfügung der Menschen über ihre eigenen Angelegenheiten ... Man
kann dies auch so zusammenfassen: Das einzige als Allgemeininteresse
ausweisbare Interesse ist das Interesse an Freiheit, die so das höchste
Gut der Menschen ist." (210) Partialinteressen werden demnach stets auf
Kosten anderer durchgesetzt, während Allgemeininteressen nur als
gemeinsame Interessen aller realisierbar sind. Hier ist der also der
"Freiheitsbegriff", der in pervertierter Form als "Freiheit zur
Unterdrückung anderer" definiert wurde, semantisch zurückzuerobern: "Ein
vorgebliches Freiheitsinteresse, daß notwendig die Unterdrückung anderer
bedeutet, kann nicht auf die Stufe eines gleichrangigen
Partikularinteresses [zu verallgemeinerter Freiheit, S.M.] gestellt
werden. Hier steht vielmehr das extremste Partikularinteresse an
Unterdrückung dem Allgemeininteresse an ihrer Aufhebung entgegen" (210).

Kommentar:
http://www.opentheory.org/ind-u-org/v0001.phtml#8.1
(8.1)
Jetzt habe ich endlich mal den Punkt mit dem Allgemeininteresse
geschnallt, so wie du ihn verstehst. Ja, macht Sinn das so zu definieren,
denn wenn ein Allgemeininteresse gegen bestimmte Partikularinteressen
gerichtet wäre, dann wäre es ja selbst wieder nur noch ein
Partikularinteresse. Gut.
Selbst "Partialinteressen werden demnach stets auf Kosten anderer
durchgesetzt" ist dann noch richtig, weil Partialinteressen quasi per
Definition gegen andere Partialinteressen gerichtet sind. Ok.
Womit ich ein Problem habe ist damit, daß scheinbar suggeriert wird, daß
es keine anderen Interessentypen als die geschilderten mehr geben könnte.
Jedes Interesse muß entweder ein Partikularinteresse und damit gegen
andere Partikularinteressen gerichtet sein, oder es muß ein
Allgemeininteresse sein und damit "gerichtet auf die Verfügung der
Menschen über ihre eigenen Angelegenheiten". Hier scheint es mir aber
einen erheblichen semantischen Gap zu geben. Gibt es nicht auch
Interessen, deren Durchsetzung gegen keine anderen Interessen verstößt,
die aber gleichzeitig nicht dem hohen Anspruch des Allgemeininteresses
unterliegen? Meinem Gefühl nach ist ein solcher Interessentyp sogar eine
recht große Klasse. Oder verstehe ich da was falsch?

------- End of Forwarded Message

------- Forwarded Message

Date:  Fri, 30 Nov 2001 06:00:01 +0100 (MET)
From:  "Stefan Meretz" <stefan.meretz hbv.org>
Subject:  [ot:ind-u-org] Re: Allgemeine und partiale Interessen
To:  "Projekt ind-u-org" <ind-u-org opentheory.org>
Message-Id:  <20011130050001.A2D92DB02D SQLSERVER01.SYRIUS.DE>

Stefan Meretz <stefan.meretz hbv.org> kommentiert folgenden Absatz:

[...just den obigen...]

Kommentar:
http://www.opentheory.org/ind-u-org/v0001.phtml#8.1.1
(8.1.1)
Wichtiger Punkt! Das bringt mich auf folgenden Gedanken: Ob ein
individuelles oder auch gemeinsames Interesse "allgemeinen" oder
"partialen" Charakter hat, ist keine Eigenschaft des Interesses oder
Bedürfnisses, sondern seiner Form, in der es umgesetzt wird. Ok, es gibt
sicher auch Interessen, da liegt mindestens der Partialcharakter hat der
Hand, weil klar ist, wie sie umgesetzt werden. Aber meistens ist das nicht
apriori klar. Wenn das stimmt, dann ist die Frage nicht, ob ein Interesse
"dem hohen Anspruch des Allgemeininteresses" genügt, denn das sieht man
dem Interesse ja nicht an, sondern "nur", ob es in einer Bewegungsform
ausgelebt werden kann, die strukturell auf Kosten Anderer oder im Nutzen
Aller liegt. Wenn ich das Bedürfnis, Software in die Welt setzen zu
wollen, in proprietärer, warenförmiger Weise umsetze, läuft das notwendig
auf Kosten Anderer; wenn ich desgleichen in freier, insbesondere
wertfreier Weise umsetze, dann liegt das offenkundig im allgemeinen
Interesse. Die Frage ist also nicht: Ist das Interesse vom "Typ" partial
oder allgemein, sondern ist die Bewegungsform des Interesses vom "Typ"
partial oder allgemein. Sobald der ummittelbare individuelle Rahmen
überschritten wird, ich also irgendwie gesellschaftlich handle, kann man
IMHO eine der beiden Bewegungsformen feststellen.

------- End of Forwarded Message


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