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Re: [ox] Freie materielle Gueter (was: Re: [pox] LinuxTag und Oekonux)



Hallo Benja, Petra, Stefan und alle.

Auch diesen Thread hole ich nochmal aus der Versenkung hervor. Das
wichtigste steht unten.

On Sat, Mar 02, 2002 at 03:09:23PM -0500, RAUNHAAR aol.com wrote:
P.H.  Meine Frage zielte darauf, wo in der Gesamtheit das Geld zur Bezahlung 
der Dienstleistungen herkommen soll, wenn die Wertschöpfung in der Produktion 
perspektivisch "lahmgelegt" werden soll.  Wo keine Wertschöfung, da kein 
Geld. Und Dienstleistungen "schöpfen" in der Regel keinen Wert.

Dazu hat Robert Kurz in Antiökonomie und Antipolitik ja schon was
geschrieben, was im wesentlichen drauf hinausläuft, dass das
eigentlich nicht "unsere" Sorge sein muss. Finde ich allerdings auch
ein bisschen einfach. 

 > 2. Die Waren werden zu Nicht-Waren, die Ware Arbeitskraft bleibt aber Ware?
 
 Bei den "Dienstleistungen" ja; bei der freien Produktion, die davon
 gefördert werden soll, nein. Hier ist die Analogie zur freien Software
 übrigens ziemlich direkt: da ist die Arbeitskraft ja auch die selbe wie
 bei proprietärer Software, daran ändert die andere Lizenz gar nichts.
 *Teilweise* wird diese Arbeitskraft nun als Ware veräußert (z.B. die von
 RedHat angestellten Kernel-Entwickler verkaufen ihre Arbeitskraft).
 Teilweise wird FS aber auch unter echten Selbstentfaltungsbedingunngen
 (und nicht in einem Arbeitsverhältnis) produziert.

P.H. Das mit der "Selbstentfaltung" i.S. eines sich evelutionsmäßig 
entwickelt habenden ontischen Menschen, die/der jetzt nach all den 
Jahrtausenden der Unterdrückung und "Selbstunterdrückung" selbst entfaltet, 
will heißen "zu sich selbst kommt", wäre gesondert zu diskutieren. 

Ja, ich hab grad mit Annette in Düsseldorf eine Diskussion dazu
gehabt, die mir einiges klar gemacht hat. Es geht bei der kritischen
Psychologie - wo das ja herkommt - darum, dass eben genau der Umschlag
von Biologie zu Soziologie erklärt wird mit einem Evolutionsmodell.
Also sozusagen mit Evolotion begründet wird, warum sie als
Erklärungsmuster für menschliche Gesellschaft nicht taugt. Mit
Ontologie hat das erstmal nix zu tun.

Ich möchte 
einfach hier nur die innere Logik des von Dir Vorgestellten entwickeln. Die 
ginge wie folgt: Die Wertschöpfung durch Produktion wird zunehmend 
ausgeschaltet. Dennoch bleiben die Individuen daran gebunden, die 
"Dienstleistung" anderer durch Geld, also durch Selbstverkauf an anderen 
Stellen des Systems, zu "erwerben". Der "Erwerb freier Güter" ist an die 
"Selbstveräußerung" gekoppelt. Abgesehen davon, daß es Wert=Geld dann sehr 
schnell nicht mehr in nennenwerter Menge gäbe, hieße dies, daß dem Nehmen 
"freier Güter" weiter Selbstentäußerung für fremde Zwecke vorangestellt wäre, 
nämlich um die jeweils anderen Individuen für Ihr Tun zu "entlohnen" (damit 
diese dann die Tätigkeiten wieder anderer Individuen erlangen könnten usw.). 
Von der nicht vorhandenen Grundbedingung (keine Inwertsetzung der Produktion) 
einmal abgesehen, was würde sich am Verhältnis der Menschen untereinander, an 
der Form ihrer Gesellschaftlichkeit ändern?

Der Wertbereich wird immer kleiner. Das ist die Idee dahinter. Ob das
möglich ist oder nicht, damit steht und fällt die ganze Idee von
Keimform und Aufhebungsbewegung.

 Mein Eindruck ist, dass es hier um die unentgeldliche Übereignung von
 Dingen geht, die Tauschwert besitzen, d.h. weiterveräußert werden
 könnten. -- Eine Lizenz nach meinem Vorschlag wäre ja aber-- rechtlich
 gesehen-- wenn überhaupt doch nur so zu machen, dass die Sache im Besitz
 des jeweiligen ProduzentIn bleibt, oder? D.h., dass sie nur "verliehen"
 wird. Wenn die Person, die sich die Sache "geliehen" hat, diese dann
 weitergibt, wäre das doch keine "Übereignung", sondern eine Änderung des
 Vertragspartners für die Person, die die Sache ursprünglich "verliehen"
 hat-- oder?
P.H. Da kommt darauf an, nämlich ob der Erwerber der vom unmittelbaren 
Besitzer die "unmittelbare Gewalt" über die Sache erhalten hat gutgläubig war 
oder nicht. Da der unmittelbare Besitzer (der Leiher) die Sache dem Entleiher 
ja nicht gestolen hat, sondern ein Recht zum Besitz hatte, dürfte der 
gutgläubige Erwerber Eigentümer geworden sein. Dann hat der Entleiher einen 
Anspruch auf "Wert"ersatz gegen den Leiher. Ich denke, daß Du Verträge und 
Sachenrecht "in eins" setzt. Die ganze "angeklebte" Wertlosigkeit in der 
Erwerberkette funktioniert sowieso nicht, weil Bedingungen, Auflagen etc. nur 
beim ersten Vorgang (in Deinem Fall Compi an Benutzer) "angeheftet" werden 
können. Für weitere Erwerbsvorgänge ist die Bestimmung irrelevant.

Ja, das wurde mir auch von anderer juristischer Seite bestätigt, dass
es so nicht funktioniert. Ich finde das zwar völlig kontraintuiutiv,
aber darüber brauch man sich natürlich nicht zu wundern, dass sich das
positive Recht ein wenig sträubt, wenn man es zu seiner Abschaffung
missbrauchen will ;-)

Trotzdem gebe ich noch nicht auf und suche immer noch nach dem
"juristischen Hack" analog zur GPL, der materielle Güter befreit. 

Nächste Idee:

Alle Freien Güter sind und bleiben Eigentum eines Vereins.
Güteraustauschen darf nur, wer Vereinsmitglied ist. Aus dem Verein
wird man ausgeschlossen, sobald man sich nicht an die Bestimmungen der
"Lizenz" - die natürlich dann nicht mehr eine solche wäre - hält.

Würde das funktionieren?

Grüße, Benni
________________________________
Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de


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