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Re: Re(2): [ox] Boden(un)recht



Genau deshalb sollte man nicht so gedankenlos von "Eipii" reden.
Da werden völlig unterschiedliche Dinge zu einem Oberbegriff vermengt,
über den sich keine sinnvollen Aussagen treffen lassen.
Außerdem trägt wer so redet zur Verrohung der Rechtsbegriffe bei und
spielt somit der Patentlobby in die Hände.

Wer wirklich einen Oberbegriff braucht, hat mit

	Immaterialgüter
	immaterielle Vermögensgegenstände

etwas wesentlich weniger irreführendes.  Die Immaterialgüter-Theorie
bekämpft den Begriff des "geistigen Eigentums", und die Ausdehnung dieses
Begriffs auf Erfinderprivilegien (Patente u.dgl.) beruht sowieso auf
Irrtum und/oder Desinformationsabsicht.  Wenn überhaupt seriös von G.E.
die Rede sein kann, dann nur in Zusammenhang mit dem Urheberrecht
(individuelle Schöpfung).



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Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de


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