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Thread: oxdeT05183 Message: 5/40 L3 | [In index] | ||
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Genau deshalb sollte man nicht so gedankenlos von "Eipii" reden. Da werden völlig unterschiedliche Dinge zu einem Oberbegriff vermengt, über den sich keine sinnvollen Aussagen treffen lassen. Außerdem trägt wer so redet zur Verrohung der Rechtsbegriffe bei und spielt somit der Patentlobby in die Hände.
Wer wirklich einen Oberbegriff braucht, hat mit Immaterialgüter immaterielle Vermögensgegenstände etwas wesentlich weniger irreführendes. Die Immaterialgüter-Theorie bekämpft den Begriff des "geistigen Eigentums", und die Ausdehnung dieses Begriffs auf Erfinderprivilegien (Patente u.dgl.) beruht sowieso auf Irrtum und/oder Desinformationsabsicht. Wenn überhaupt seriös von G.E. die Rede sein kann, dann nur in Zusammenhang mit dem Urheberrecht (individuelle Schöpfung). ________________________________ Web-Site: http://www.oekonux.de/ Organisation: projekt oekonux.de
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