[ox] Patentgesetz ungültig?
- From: Jürgen Ernst <jrernst gmx.de>
- Date: Mon, 04 Oct 2004 21:17:47 +0200
Hallo Leute!
Ich wundere mich im Moment gerade über einen Artikel des Grundgesetzes
(GG) der Bezug zum Patentgesetz (PatG) haben müsste. Vielleicht hat
jemand von euch Zeit für einen kurzen Kommentar. Möglich, dass es einen
Grund dafür gibt. Mir fällt auch nach googeln keiner ein.
Hier meine Überlegungen:
a) Artikel 9 PatG schränkt andere ein bzgl. der Herstellung und Nutzung
eines patentierten Erzeugnisses oder Verfahrens. Wenn ich etwas
eigenhändig erzeuge was ein anderer patentiert, dann kann verfügt
werden, dass mein Erzeugnis vernichtet werden muss (Artikel 140a PatG).
Das heisst es wird das Eigentum anderer eingeschränkt.
b) Obiges ist natürlich zulässig. Artikel 14 GG Absatz 1 sagt hierzu:
"(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und
Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."
Eine Beschrankung wird hier ja per Gesetz (PatG) angegeben.
c) In Artikel 19 GG Absatz 1 heisst es: "(1) Soweit nach diesem
Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für
den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter
Angabe des Artikels nennen."
Und nun wird es verwunderlich. Innerhalb des PatG findet sich KEIN
Verweis auf Artikel 14 GG. Es findet sich zwar etwas zu Artikel 10 GG,
aber das betrifft nur das Post- und Fernmeldegeheimnis.
d) Ich frage mich nun, ob dies ein Formfehler ist, der eigentlich das
PatG ungültig macht?
Quellen:
GG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/index.html
PatG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patg/index.html
--
Ciao
Jürgen
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