Re: [ox] Copyleft in der Praxis
- From: Stefan Merten <smerten oekonux.de>
- Date: Fri, 29 Apr 2005 08:39:29 +0200
Hi Liste!
Yesterday Holger Weiss wrote:
Copyleft macht in einem Fall Sinn: Jemand, der meinen Inhalt zwar
weiterentwickeln, die Weiterentwicklung aber nicht freigeben moechte,
laesst sich durch meine Lizenz nicht von der Weiterentwicklung abhalten,
sondern dazu ueberreden, seine Weiterentwicklung gegen seinen Willen
doch freizugeben. Dieser Spezialfall kam zumindest im Fall von Software
auch schon in der Praxis vor, aber er ueberwiegt fuer mich nicht die
praktischen Nachteile von Copyleft, insbesondere nicht im Fall von Text.
Dieser Gedanke ist mir dieser Tage auch gekommen: Die
unterschiedlichen Werkformen. Bei (kompilierter)¹ Software gibt es
halt einen (krassen) Unterschied zwischen Quellen und funktionierendem
Werk. Bei Text gibt es genau diesen Unterschied nicht - weswegen "Open
Source" in der Wortbedeutung für buchstäblich jeden Text gilt.
Wenn wir also über Frei im Sinne von Freiheit als gleichzeitig
Voraussetzung *und* Folge des Prozesses sprechen, so ist zwischen
(kompilierter) Software, Musik, Text, etc. schon zu unterscheiden. Bei
(kompilierter) Software ist ShareAlike unabdingbar für den Prozess,
bei Text ist es das eher nicht. Musik dürfte je nach Andwendungsfall
dazwischen liegen. Will ich nur Samples verwenden brauche ich keine
Quellen, will ich einen anderen Beat drunter legen, bin ich ohne
Quellen aufgeschmissen.
Mit Freien Grüßen
Stefan
¹ Bei Programmen für (reine) Interpretersprachen stellt sich die
Situation z.B. schon anders dar, da dort bei jedem Weitergeben
automatisch die Quellen mitgeliefert werden.
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