Re: [ox] FG Wiki und Lizenzfrage
- From: Hans-Gert Gräbe <graebe informatik.uni-leipzig.de>
- Date: Wed, 08 Feb 2006 16:48:13 +0100
Hallo Stefan,
Stefan Merten wrote:
Verstehe ich nicht. PD ist doch kein Abtreten von Rechten sondern
Gewährung aller Verwendung an alle.
Nun, der Sinn einer (Freien) Lizenz ist es ja gerade, dem Lizenznehmer
Rechte einzuräumen, die unter Copyright-Bedingungen der Lizenzgeber
bzw. Autor exklusiv hat. Insofern trittst du deine Exklusivrechte
schon ab.
Hier hat Thomas aber wirklich recht.
Der Sinn einer (Freien) Lizenz ist es, allen Lizenznehmern (=Nutzern)
Rechte einzuräumen, die unter Copyright-Bedingungen der Lizenzgeber
(=Autor) nur einem *einzigen* Lizenznehmer - z.B. dem Verlag - exklusiv
einräumt.
Lizenzen sind Nutzungs- bzw. wohl präziser Handlungsrechte, die der
Lizenzgeber gewährt. Dass das im Fall der ausschließlichen Nutzung (§ 31
(3) UrhG) das wie *Abtreten* der Rechte aussieht ist eine andere Frage.
Sie ergibt sich aber nicht *prinzipiell* aus jeder Anwendung des UrhG.
HGG
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Prof. Dr. Hans-Gert Graebe, Inst. Informatik, Univ. Leipzig
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