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Re: [ox] FG Wiki und Lizenzfrage



Stefan Merten wrote:
Der gesetzliche Rahmen ist eben nicht "nur Glasperlenspiel", sondern
verbindlich, da gerichtlich einklagbar.

Wie ich sagte bildet es den Rahmen. Wenn daneben nichts möglich wäre, ...

Komische Vorstellung von Rahmen. Ein gesetzlicher Rahmen ist gerade dazu
da, dass sich Gestaltungsspielräume nur *innerhalb* dieses Rahmens
bewegen dürfen. Medial gut dokumentiertes Beispiel: entsprechende
Passagen in Mietverträgen sind schlicht unwirksam.

Im Lizenzrecht ist die Situation nur insofern etwas anders, als dass
dieser Rahmen gerade einem intensiven politischen Tauziehen ausgesetzt
ist, über dessen Gründe ich mich im mawi-Paper ausgelassen habe.  Ein
(uns? - jedenfalls mir - inhaltlich nahe stehender) Akteur in dieser
Auseinandersetzung ist das "Aktionsbündnis Urheberrecht", über dessen
Jahres-Tagung am 12.12. in Göttingen ich hier berichtet habe.

HGG

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  Prof. Dr. Hans-Gert Graebe, Inst. Informatik, Univ. Leipzig
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