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Re: [ox] "Freie Erfindungen"



Die Frage ist, wuerden Sie oder ein anderes Patentamt in einem Streitfall solche Verfahren akzeptieren.

Das Patentamt richtet sich in solchen Fragen nach der Spruchpraxis von Gerichten.  Es hat hier also kaum
eigene Einflussmoeglichkeiten.

Gerichte werden nicht unbedingt notarielle Hinterlegung oder qualifizierte digitale Signatur verlangen, damit
eine digitale Veroeffentlichung als neuheitsschaedigend anerkannt wird.

Das Problem ist ja recht allgemeiner Natur.  Zeitnachweis braucht man dauernd vor Gericht, nicht nur
im Patentwesen, und es gibtr da eine Reihe von Moeglichkeiten, z.B. Verwendung einer Usenet-Newsgroup, 
die ja automatisch mit Zeitnachweis bei Googlenews/Dejanews archiviert wird.

Ein anderes Problem ist, dass allein der Aufwand an Zeit und Konzentration fuer die Beschreibung einer
Idee ein erheblicher ist, so dass die meisten Ideen nicht rechtzeitig in so einem System beschrieben
wuerden.







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