Niederschrift über die Gründung eines Vereins
Heute, am 14.10.2001 um 11.30Uhr erschienen in Berlin, Klosterstraße 68-70, die aus der beigefügten Anwesenheitsliste ersichtlichen 11 Personen zur Beschlußfassung über die Gründung eines Vereins zur Erforschung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Prinzipien der Freien Software-Entwicklung.
Herr Stefan Merten begrüßte die Erschienenen und erläuterte den Zweck der Versammlung. Durch Zuruf wurde Herr Stefan Merten zum Versammlungsleiter und Lutz Horn als Protokollführer/in gewählt. Sie nahmen die Ämter an.
Herr Stefan Merten schlug sodann folgende Tagesordnung vor:
- Aussprache über die Gründung eines Vereins zur Erforschung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Prinzipien der Freien Software-Entwicklung.
- Beratung und Feststellung der Vereinssatzung
- Wahl des Vorstandes
- Verschiedenes
Gegen diese Tagesordnung wurde kein Widerspruch erhoben.
Die Erschienenen erläuterten die Notwendigkeit der Gründung eines Vereins zur Erforschung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Prinzipien der Freien Software-Entwicklung. Es wurde ein Satzungsentwurf verteilt, der im einzelnen durchgegangen und erörtert wurde.
Der anliegenden Fassung der Satzung stimmten alle Anwesenden durch Handzeichen zu. Herr Stefan Merten stellte fest, daß damit der Verein Projekt Oekonux gegründet ist und forderte die Anwesenden auf, ihren Beitritt durch Unterzeichnung der Satzung zu bestätigen.
Darauf unterzeichneten die Versammlungsteilnehmer die Satzung.
Aus dem Kreise der Versammlung wurde vorgeschlagen:
- zur/zum Vorsitzenden: Stefan Merten
- zur/zum Schatzmeister/in: Lutz Horn
- zur/zum Schriftführer/in: Stefan Meretz
Die Wahl der Vorstandsmitglieder wurde durch Handzeichen durchgeführt.
Bei jeweils Enthaltung der Betroffenen wurde mit der jeweiligen Anzahl an Ja-Stimmen zu Vorstandsmitgliedern gewählt:
- zur/zum Vorsitzenden: Stefan Merten (9 Ja-Stimmen)
- zur/zum Schatzmeister/in: Lutz Horn (9 Ja-Stimmen)
- zur/zum Schriftführer/in: Stefan Meretz (9 Ja-Stimmen)
Alle Gewählten erklärten, daß sie die Wahl annehmen.
Sodann wurden die nächsten Schritte für die Aufnahme der Vereinstätigkeit erörtert. Um insoweit Unklarheiten vorzubeugen, wurde ausdrücklich beschlossen, daß der Vorstand auch schon vor Erlangung der Rechtsfähigkeit des Vereins Rechtsgeschäfte für den Verein vornehmen darf.
Herr Stefan Merten beantragte, die Höhe der begründungspflichtigen Verbindlichkeiten gemäß §12 festzusetzen.
Daraufhin wurde folgender Beschluß gefasst:
Einzelne Verbindlichkeiten ab einer Höhe von 1000 Euro müssen gesondert begründet werden.
Herr Stefan Merten beantragte, die Mitgliederbeiträge gemäß §5 festzusetzen.
Daraufhin wurde folgender Beschluß gefasst:
Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens fünf Euro
Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens zwanzig Euro
Herr Stefan Merten schloß um 13.00Uhr die Versammlung.