Dieser Geschäftsbericht behandelt den Zeitraum von der Gründung des Vereins Projekt Oekonux bis zur 2. Oekonux-Konferenz.
Gründung
Der Verein wurde am 14.10.01 in Berlin von 10 Personen gegründet.
Die Niederschrift des dort angefertigten Gründungsprotokolls und die dort beschlossene Satzung befinden sich auf den Web-Seiten des Vereins.
Zum Vorstand wurden gewählt: Stefan Merten (Vorsitz), Lutz Horn (Schatzmeister), Stefan Meretz (Schriftführer). Alle Vorstandsmitglieder sind bis heute in ihrer Funktion. Satzungsgemäß ist der Vorstand für zwei Jahre gewählt, so dass spätestens zum 14.10.03 ein neuer Vorstand gewählt werden muss.
Notartermin
Am 18.2.02 traf sich der Vorstand in Kaiserslautern um gemeinsam dem Notar einen Besuch abzustatten. Dieser Besuch war notwendig, damit der Notar die Identität der Vorstandsmitglieder überprüfen konnte und damit die Eintragung des Vereins in die Wege leiten konnte.
Eintragung
Der Verein Projekt Oekonux e.V. wurde beim Amtsgericht Kaiserslautern am 18.4.02 mit dem Aktenzeichen VR 2329 Kai eingetragen. Seit diesem Tag darf der Verein den Zusatz e.V. tragen.
Gemeinnützigkeit
Während die vorangegangenen Schritte verhältnismäßig reibungslos verliefen, ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt Kaiserslautern leider nicht so einfach.
Erster Antrag
Der erste Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurde am 9.3.02 eingereicht. Beigefügt war eine Bestätigung vom Notar, dass die Eintragung des Vereins eingeleitet ist.
Ablehnung des ersten Antrags
Am 2.7.02 - also nach vier Monaten - wurde seitens des Finanzamts die Ablehnung des ersten Antrags mitgeteilt. Die beiden wesentlichen Argumente waren nach Ansicht des zuständigen Sachbearbeiters:
- Nicht erkennbar, wie die Gemeinnützigkeit begründet sein soll
Beim Lesen des entsprechenden Abschnitts drängte sich stark der Verdacht auf, dass der Sachbearbeiter den Charakter des Projekts gründlich missverstanden hat. - Gemeinnützige Verwendung der Restmittel bei Auflösung des Vereins nicht hinreichend geklärt
Es wurde eingewandt, dass eine eindeutige Institution benannt werden müsse. In der Satzung wurde hier allgemeiner auf "eine gemeinnützige Einrichtung der Freien Software" verwiesen.
Zweiter Antrag
Ein zweiter Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurde inklusive ausführlichen Erläuterungen am 8.7.02 eingereicht. Eine Entscheidung über diesen Antrag liegt bis heute (12.10.02) nicht vor. Auch einige Telefonate mit dem Sachbearbeiter und der Hinweis auf die anstehende Mitgliederversammlung haben an dieser Situation nicht ändern können.
Um den Sachbearbeiter zu unterstützen habe ich am 24.9.02 die Kopie der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der FSFE e.V. übersandt. Wir hatten uns zwischenzeitlich darauf geeinigt, diesen Verein für die Verwendung der Restmittel in die Satzung zu schreiben sollte dies notwendig werden.
Folgen
Dass die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sich leider beträchtlich in die Länge zieht, hat unangenehme Folgen:
- Steuerlicher Status
Der des Vereins ist bis heute nicht völlig geklärt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die finanzielle Abwicklung der Konferenz. Akut wird dieses Problem aber erst bis zur Abgabe der Steuererklärung. Bis dahin muss wohl oder übel mit beiden Varianten gerechnet werden. - Spendenquittungen
Erst wenn die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, können wir steuerabzugsfähige Quittungen schreiben. Dies wird zum Jahresende relevant. - Eintragungsgebühr
Für die Eintragung eines Vereins ist eine Gebühr fällig. Wird der Verein mit der eingetragenen Satzung als gemeinnützig anerkannt, so wird die Eintragungsgebühr vom Amtsgericht erlassen. Bisher hat das Amtsgericht uns kulanterweise die Gebühr von Monat zu Monat gestundet. - Satzungsänderung
Es ist möglich, dass die Anerkennung der Gemeinnützigkeit Änderungen in der Satzung notwendig macht. Insbesondere der Punkt mit der Verwendung der Restmittel ist hier ein Kandidat. Satzungsänderungen können aber nur auf einer Mitgliederversammlung entschieden werden. Eine solche müsste dann also einberufen werden, sobald entsprechende Anforderungen seitens des Finanzamts bekannt sind. Eine neue Entscheidung der Anerkennung bis zum Jahresende wird dadurch nicht wahrscheinlicher.
Des weiteren erfordern Satzungsänderungen auch eine entsprechende Änderung beim Amtsgericht.
Nach Auskunft des Sachbearbeiters wird die Gemeinnützigkeit aber von Gründung des Vereins an anerkannt, so dass eine Anerkennung rückwirkend gelten würde. Die Behandlung bereits eingegangener Spenden ist damit klar.
Ausrichtung der 2. Oekonux-Konferenz
Der Projekt Oekonux e.V. tritt als offizieller Veranstalter der 2. Oekonux-Konferenz am 1.-3.11.02 in Berlin auf. Die Vorbereitung der Konferenz läuft in den etablierten Strukturen.
Internet-Domains
Mit dem Verein steht nun eine formale Infrastruktur bereit, die als formaler Eigentümer der Internet-Domains auftreten kann, die seitens Stefan Merten bislang privat betrieben wurden.
Eine Diskussion in den etablierten Strukturen ergab, dass einige der vorhandenen Domains abgeben werden sollten (oekonux.net, oekonux.info, oekonux-konferenz.net). Stefan Merten hat mittlerweile die Löschung in die Wege geleitet, die teilweise bereits wirksam wurde.
Die restlichen, von Stefan Merten bestellten Domains (oekonux.de, oekonux.org, oekonux-konferenz.de, oekonux-konferenz.org) sollen der Mitgliederversammlung zur Übernahme empfohlen werden. Sollte in absehbarer Zeit eine Erhöhung des Tarifs erforderlich sein, so soll die Domain oekonux-conference.org als dann fünfte kostenlose Domain hinzugenommen werden.