Re: [ox] [Fwd: Re: Copyleft fuer Oe-Punkte und UVU-Papiere]
- From: Thomas Uwe Gruettmueller <sloyment gmx.net>
- Date: Fri, 28 Oct 2000 02:44:33 +0200
Hallo, Stefan!
Zunächst einmal finde ich die Idee, bestehende Zeitschriften zukünftig zu
copyleften, echt klasse. Andererseits sollte man aber einen solchen Schritt
gründlich überlegen, damit nicht nach ein paar Ausgaben das Vorhaben
rückgängig gemacht wird...
On Fre, 27 Okt 2000, Stefan Meretz wrote:
Copyleft ist ganz klar _auch_ (aber nicht nur, die praktischen
Konsequenzen sind ja auch real da) eine politische Dokumentation. Es
gibt keinen Ort, wo man das anzugeben hätte. Bei der GPL, also beim
Software-Copyleft, kümmert sich die Free Software Foundation um
Verletzungen der Lizenz.
Nein. Dies tut der Inhaber des Copyrights. Viele Leute übertragen der FSF ihr
Recht, da sich scheinbar sonst überhaupt keiner um Verletzungen kümmert.
Dafür muß der Autor aber auch der FSF vertraglich bestätigen, daß er selbst
das Programm oder den Text ausgeheckt hat.
Wenn man meint, jemand habe die GPL
verletzt, kann man sich an die FSF wenden und die prüfen das und
leiten ggf. Verfahren ein (bisher real nur als Androhungen und auch
nur in den USA).
Den umgekehrten Fall, nämlich daß Autoren Freier Software verklagt wurden,
gab es aber schon; man denke nur mal an die Fraunhofer-Quellcodes oder den
Freien DVD-Player...
Frei heisst auch praktische freie Verfügbarkeit, d.h. heute
in der Regel eine Downloadmöglichkeit.
Was "Frei" i.S.d. FSF bedeutet, definiert diese auf
http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html
Wer ein Programm oder einen Text "Frei" machen will, sollte vorher genau
wissen, worauf er sich einläßt. Gerade "Freiheit 0" (uneingeschränkte
Verwendung) ist bei politischen Texten eine sehr mutige Entscheidung!
Und nochetwas: Wodurch finanzieren sich derzeit diese Zeitungen? Durch den
Verkauf von Exemplaren? Das darf dann ja bald jeder. Alternative: Die
Druckvorlage (nicht der Inhalt) wird immer erst eine Woche später freigegeben
(per gültig-ab-Klausel im Impressum) ;o)
Was wäre dann genau zu tun?
Schreib eine Erklärung ins Impressum so wie im Gegenbilderbuch. Auch
die Passage wo die Lizenz genannt wird. Gib einen Link für den
downloadbaren Text an. Begründe das politisch. Fertig.
Das ist eben nicht alles.
Das Gegenbilderbuch ist ein schlechtes Beispiel. Man kann zwar die
Druckvorlage, sowie den Rohtext herunterladen, aber nicht den
Zwischenschritt, den Text mit menschenlesbaren Formatierungsanweisungen und
Bildern. Wie kann man das per Lizenz von nachfolgenden Autoren verlangen,
wenn man das selbst nicht macht?
Ausserdem enthält das Gegenbilderbuch proprietäre Bilder (von der
Expo-Presse-CD), ohne daß diese im Impressum von der Lizenz explizit
ausgenommen werden.
Damit kann
man dann auch gegenüber anderen arbeiten: Wie sieht es mit euren
Texten aus: sind die frei? Vielleicht gibt es auch im Umweltbereich
Sachen, die richtig erfolgreich sind (bei den großen Verbänden?), wo
man richtig Druck ausüben kann, wenn man sie mit der Forderung nach
Copyleft konfrontiert.
:o) Klasse Idee!
Tschüß,
Thomas
}:o{#
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