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Re: [ox] FWD: Docster



Hallo,

Vielleicht eine kleine Anregung für alle, die sich an der Diskussion der 
anderen Liste beteiligen. Ich bin im Augenblick leider total übelastet.

Der einzig nachhaltige Schutz (nach derzeitigem Stand der Dinge) scheint es 
zu sein, die frei verfügbaren Werke, deren Urheberschutz also abgelaufen ist, 
aus der Public Domain zu holen und sie zumindest in einem für die Verbreitung 
und Weiterverarbeitung geeigneten Format unter eine Freie Lizenz zu stellen, 
z.B. die GNU Free Documentation License.

Damit wäre garantiert, dass die Information Frei zirkulieren und benutzt 
werden kann, zumindest besser als bei Verlass auch die immer wieder neuen 
Angriffen ausgesetzte Public Domain.

Die Bibliotheken könnten also für ihre Arbeit am Werk (Formatieren, Editieren, Zusammenstellen, Ergänzen usw.) Urheberschutz beanspruchen und 
das Werk zumindest in dieser speziellen Form relativ dauerhaft Frei machen. 
Dies wäre im öffentlichen Interesse, würde den Bibliotheken eine wichtige 
Rolle im Internetzeitalter geben und entspräche ihrem Auftrag, den Zugang zu 
Wissen für jeden zu garantieren.

Ciao,
Torsten



liste oekonux.de schrieb am 23.06.01:
Vielleicht auch für diese Liste von Interesse

Kurt-Werner Pörtner

Im Grunde genommen muesste das deutsche Bibliothekswesen fuer
geisteswissenschaftliche Zwecke kooperativ ein solches System zur
Versorgung mit aelterer, ueheberrechtlich nicht mehr geschuetzter 
Literatur realisieren. Denn es ist nicht einzusehen, dass taeglich
vermutlich hunderte von Aufsaetzen (19. Jh.) in lesbarer Qualitaet
digitalisiert, ueber die jeweiligen Angebote (SUBITO, JASON usw.) via
Mail verschickt werden, die Digitalisate aber geloescht werden und der
Aufsatz somit immer neu gescannt werden muss. Bei nicht mehr
geschuetzter Literatur entfaellt das Argument, eine Vorhaltung sei aus
rechtlichen Gruenden nicht moeglich.

Wir brauchen dazu:

a) Eine zentrale Datenbank (oder Meta-Datenbank), in der die
digitalisierten Aufsaetze eingetragen werden, moeglichst verknuepft mit
einer Datenbank, aus der das Todesjahr des Autors hervorgeht
(Urheberrechtsschutz reicht bis 70 Jahre nach seinem Tod). In dieser
Datenbank wird bei jeder Fernleihe ueberprueft, ob der Aufsatz bereits
digitalisiert wurde.

b) Dezentrale Bibliotheksserver, auf denen die Aufsaetze zur Einsicht
oder zum Download bereitstehen. Von der Datenbank, die am besten mit dem
KVK oder den Verbund-OPACs zu koppeln waere, fuehrt ein Link auf die
dezentrale dauerhafte Adresse.

Bei effizienter Planung des Systems sollten Einsparungen moeglich sein,
da die Fernleihe in den Dokumentliefersystemen bereits weitgehend
automatisiert erfolgt und sowohl die Ueberfuehrung der Artikeldaten in
die Datenbank als auch der Upload auf einen WWW-Server automatisierbar
waeren.

Kommentare?

Klaus Graf

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