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Re: [ox] Verteilungsproblem, Geld



Petra schrieb:

P.>
  In Deiner Argumentation gehst Du davon aus, daß Geld
  eine Sache (nur eben allgemeines Äquivalent/Spiegel)
  wie jede andere ist an der man/frau Eigentumsrechte
  hat. Geld ist aber nur dann Sache, wenn es sich um
  eine Geldsortenschuld handelt, also nicht der Wert
  gemeint ist, sondern das verkörperte Ding (z.B.
  Sammelmünzen, also das 10-er Kiki-Stück der Republik
  Ichweißnichtwo von Anno-irgendwann).

Nein. Davon ging ich nicht aus. Ich bezeichnete Geld als
Spiegel der Eigentumsverhältnisse. Leider kann ich mich
nicht besser ausdrücken, aber ich meinte damit:
Die Eigentumsverhältnisse (die nur Dank gesellschaftlicher
Sanktionierung da sind) ermöglichen Zwang bzw Herrschafft.
Geld sehe ich als handlichen Zwangvermittler.
Mit der Erfindung von Geld ist das sich gegenseitig
Zwingen viel einfacher (als Transaktion, Mensch braucht
nicht einen neuen Vertrag für jeden Tausch) geworden,
gleichzeitig aber auch umfassender.


P.>
  Geld ist "rechtswissenschaftlich" korrekt und damit
  gut metaphysisch: "die unbeschränkte Schuld dem
  Gläubiger die Verfügungsmöglichkeit über den durch den
  Nennbetrag der Schuld ausgedrückten unkörperlichen
  Vermögenswert zu beschaffen." Richtig ist, daß in
  unserer Vergesellschaftungsform alle Sachen
  irgendwelchen natürlichen oder juristischen Personen
  zugeordnet sind. Dies gilt selbst für sogenannte
  "herrenlose" Sachen, für die es dann Aneignungsrechte
  gibt (oft nur für bestimmte Personenkreise). Die Sache
  in diesem Sinne zeichnet sich aber gerade dadurch aus,
  daß sie konkret bestimmt und/oder zahlen- bzw.
  mengenmäßig hinreichend bestimmbar ist. Echte Sachen
  sind damit rechtstechnisch konkret und endlich
  (knapp). Geld oder besser Wert (siehe oben), ist von
  vornherein "unbeschränkt", wird also als nicht knapp
  postuliert.

Nein, ich sehe das anders. Geld als Zwangvermittler ist
knapp und nicht unbegrenzt. Statt Geld müßte mensch aber
eigentlich "Wert" sagen, denn Geld ist nur eine Form
von Eigentumsrechtzuschreibung. Andere Formen wären
Vertäge, Aktien, ...(BitteErgänzen). Aber sagen wir
mal der Einfachheit halber dies ließe sich alles in
Geld(Wert) umrechnen. Führe nun ein Relativgeld ein,
dies soll sein : die in deinem Besitz befindliche  Geldmenge
geteilt durch die Summe allen Geldes multipliziert mit der
Anzahl der Menschen auf der Erde.
Dieses Relativgeld kennzeichnet deinen Eigentumsanteil
an Sachen, die wie du oben beschreibst, beschränkt sind.
Falls alle gleichviel Eigentumsrechte haben, hat genau
jeder und immer eine Einheit Relativgeld.
Welchen Anteil ein jeder tatsächlich am Relativgeld hat,
ist gesellschaftlich sanktioniert. Auch wenn Du einen
Haufen DM hast, aber kein Mensch glaubt mehr daran,
dass Du damit irgendjemensch zu etwas zwingen kannst,
dann ist dein Anteil am Relativgeld klein (so würde
ich Inflation beschreiben).


P.>
  Wie Stefan es so schön ausdrückt, kann ich mich
  nämlich selbst verdingen (also meine Arbeitskraft,
  mich selbst, zur Sache machen) und mir - jetzt wieder
  als Rechtsperson -  Verfügungsgewalt über
  unkörperlichen Wert verschaffen. Meiner
  Wertbeschaffung sind hier lediglich biologische
  Grenzen gesetzt.

Nein. Gesellschaftliche Grenzen. Wenn Du zuviel an
Zwangsquanta akumulierst, wirst Du von den anderen
Menschen abgesetzt, weil sie dann den kollektiven
Traum des sich in die herrschenden Zwangsstrukturen
Eingliederns verlassen (ab und zu passiert das mal
einem Diktator).


P.>
  ("Irgendwie schade", aber die Gentechnologie arbeitet
  dran) Noch interessanter wird es, wenn ich diesen Wert
  (Geld) nicht irgendjemand für irgendeine Sache gebe,
  sondern ihn als Kapital (Wert) dafür einsetze unter
  Verwendung von mir dann rechtlich zugeordneten Sachen
  (Sachkapital) und sich verdinglichenden Menschen
  (neudeutsch: Humankapital, vulgo verding(lich)te
  Arbeitskraft) Waren in die Welt setze, und, wenn alles
  gut geht, realisiert sich deren Wert auf dem Markt,
  wird also wieder Wert (Geld). Was mach ich mit dem
  Geld? Ich fange wieder von vorne an, und mache aus
  Wert über das Vehikel Sachen (Waren) wieder Mehrwert
  (also mehr Geld). Diese Prozedur ist gesellschaftlich
  so vorgesehen, also gesellschaftlich, obwohl ich dem
  hehren Privatunternehmertum fröne; - auch der sich
  verdingende Arbeitnehmer ist übrigens in diesem Sinne
  Privatunternehmer. Das heilige Eigentum aber, ist hier
  nur noch systemlogisch notwendiges Funktionselement.
  Als Rechtsinstitut hat es sicherzustellen, daß, in der
  heiklen Phase der leider notwendigen, wenn auch nur
  vorübergehenden (Zeitdauer unterschiedlich lang, je
  nach Gut), Transformation von Wert in konkrete Gestalt
  der Zugriff Dritter, notfalls mit staatlicher Gewalt,
  verhindert wird.

Tatsächlich scheint dies so zu sein, denkt mensch nicht
in Relativgeld. Im Relativgeldbild aber erscheint die
Produktion von Mehrwert als Versuch die den einzelnen
zustehenden Zwangsquanta (Relativgeldanteile) zu
verändern. Mehr oder weniger ist jeder (zumeist
unbewußt) damit beschäfftigt zu versuchen, die Ihm
zustehenden Herrschaftsmittel bzw. seinen Zwangsanspruch
zu erhöhen. Dieser ist nicht unbegrenzt, denn im
schlimmsten Fall sagt ein Mensch allen anderen, was sie
zu tun haben.


ich>
  Der Zwang wird also bedingt durch das
  nichtverhandelbarsein einer bestimmten Verteilung (von
  Eigentumsrechten). Freie_Kooperation (nach Spehr)
  würde genau diese hinterfragen.

P.>
  Was aber, wie bei allen Vertragstheoretikern seit
  Rousseau (ihn selbst mal ausgenommen, weil er
  zumindest noch versucht hat, die Rechtsform
  theoretisch zu begründen), wieder nur eine Diskussion
  des Inhalts (dafür/dagegen; so nicht!, nie wieder
  xyz!; wir fordern das Recht auf xyz usw. usf.) ist und
  das Apriori der RechtsForm völlig außer Acht läßt. Die
  Rechtsform wird ontologisiert, was dann hieße: Es
  liegt in der Natur des Menschen, daß es ein abstraktes
  Sollen (der Inhalt kann diskutierbar sein) gibt und
  die Menschen nur vermittels dieses abstrakten Sollens
  miteinander in Beziehung treten. Hier folgen dann die
  Gewährleister- und Vermittlungsinstitutionen wie Staat
  und Justiz auf dem Fuße - oder gehen voran, je nachdem
  wie man/frau das sehen will. Zu fragen ist dann auch
  nach dem sogenannten "Willen" des Individuums, der in
  den Verhandlungen  unter Geltung des - wiederum vom
  Inhalt her verhandelbaren - abstrakten  Sollens
  wirksam wird. Der ist notwendig bereits durch
  innerliches Insverhältnissetzen zum jeweiligen Sollen
  "kontaminiert". Freies Verhandeln hört sich toll an,
  wer aber von der abstrakten Rechtsform nicht lassen
  will, der hat schon immer  seinen Willen beim
  Rousseauschen "Allgemeinwillen" oder beim Hegelschen
  "Geist" abgegeben. Die andere Denkform wäre die einer
  "konkreten Universalität" - hierüber hat Stefan schon
  verschiedentlich hier geschrieben.

Ich verstehe noch nicht so genau, was Du damit sagen willst.
Ich glaube, wir sollten unterscheiden zwischen
a) _relatives System_ : konkretem Recht bzw Vertrag : Absprachen innerhalb einer
  Gruppe von Menschen
b) _absolutes System_ : abstrakten Recht : Durch Staat und Rechtswesen für alle
  verbindliches Recht, Zwangsmöglichkeiten, Verträge.
Wir leben im System b) , dafür scheinen mir Deine obigen
Ausführungen zuzutreffen. Ich habe mit meiner Aussage über
freie Verhandelbarkeit, so glaube ich, System a) vorausgesetzt.
In einer frei verhandelbaren Welt gibt es kein Recht a priori.

--ToKa


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Organisation: projekt oekonux.de


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