[ox] Debian ist radikaler als die FSF (was: Freiheit)
- From: Thomas Uwe Gruettmueller <sloyment gmx.net>
- Date: Tue, 11 Dec 2001 23:07:19 +0100
On Monday, 10. December 2001 18:52, LutzH wrote:
* sabine.nuss prokla.de <sabine.nuss prokla.de> [20011210
17:03 +0100]:
Bei Software ist mir der Begriff frei auch noch klar, aber
bei Musik, Text, Bild? Was bedeutet da das "frei"?
Ich würde sagen, auch hier ist Freiheit im Sinne der vier
Freiheiten für Software zu verstehen.
0. Die Musik/der Text/das Bild darf für jeden Zweck eingesetzt
werden. Das hieße wohl, dass sie aufgeführt, wiedergegeben,
zitiert, etc. werden darf.
1. Die Musik/der Text/das Bild darf für den eigenen Gebrauch
modifizerit werden. Von der auf der CD enthaltenen Musik darf
eine 1-zu-1-Kopie erstellt und diese mit diversen
Audio-Programmen auf dem eigenen Rechner verarbeitet werden.
Das Bild darf eingescannt und beliebig verändert und mit
anderen Bilder kombiniert werden.
Das Recht, die Funktionsweise des Werkes zu studieren, hast du
unterschlagen.
2. Die Musik/der Text/das Bild darf unverändert weitergegeben
werden. Ich darf von der CD beliebige unveränderte Kopien
anfertigen und diese weitergeben.
3. Die Musik/der Text/das Bild darf modifiziert weitergegeben
werden. Für mich ist dies eine Kombination aus Freiheit 2 und
3.
Du meinst 1 und 2.
Hmmm, nicht ganz. Ohne Freiheit 3 darfst du verändete Versionen
zwar erstellen, aber nicht weitergeben (wie beim Mailreader
pine).
Das umgekehrte Übel wäre, die Software nur verändern zu dürfen,
wenn man die Veränderungen veröffentlichen wird (egal, wie
scheiße sie auch sein mögen).
- - - - -
Die Free Software Definition der FSF hat übrigens einen Haken:
sie gilt laut RMS nur für Computerprogramme und
On-Topic-Bereiche in Handbüchern. In anderen Bereichen brauchen
die Werke nicht änderbar zu sein, um für die FSF als frei zu
gelten :o(
Die Debian Free Software Guidelines sind da etwas universeller.
Vor kurzem lief ein Thread auf Debian-Legal, ob das
Emacs-Handbuch non-free sei. Dieses steht nämlich unter der GFDL
und enthält das GNU-Manifesto als Invariant Section.
Interessat fand ich dabei das folgende Argument: Gemäß dem Debian
Social Contract ist Debian 100% freie Software. Deshalb ist ein
Handbuch entweder freie Software oder kein Teil von Debian. Also
braucht Debian keine Sonder-Definition für "freie Handbücher".
Tschüß,
Thomas
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