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Re: [ox] Copyleft in der Praxis



* Thomas U. Grüttmüller <sloyment gmx.net> [2005-04-28 10:39]:
Am Donnerstag 28 April 2005 08:39 schrieb Stefan Matteikat:
Am Donnerstag, 28. April 2005 07:50 schrieb Franz Nahrada:
HGG on Donnerstag, 28. April 2005 at 7:45 Uhr [PHONE NUMBER REMOVED] wrote:
Womit sich die Integration des einen Wikis in das andere erledigt hat.
Machen wir also mit den Lehren des Alten was Neues und verwenden nur
Links in das alte Wiki.

Das erinnert mich an das KDE-Projekt, das stolz darauf ist, keinen Code aus
GNU-Programmen zu benutzen.

Du verbietest Stefan wegen eines formalen Fehlers, Deine Inhalte zu
kopieren, und beschwerst Dich dann ueber den Vorschlag, Deine Inhalte
nicht mehr zu kopieren?!

Aber vorher sollten wir schon geklärt haben worin dieses von Dir
angesprochene Neue im Grund besteht und was sein Ziel ist.  Und wir
müssen zu dem Konsens finden, den uns Thomas U. G. abverlangt, wenn auch
vielleicht nicht in seinem Sinn.

Und außerdem sähe ich schon gerne daß sich hier zunächst mal ein paar
andere Autoren zu Wort melden und den Vorgang kommentieren, der da
abläuft.

Wenn dieser Vorgang dazu dienen sollte, Grundlegendes für die weitere
Arbeit von Oekonux zu klären, fände ich ihn nicht weiter schlimm. Ich habe
aber leider den Eindruck, daß hier persönliche Ressentiments unter dem
Vorwand einer Rechtsfrage ausgetragen werden

Es geht um Folgendes: Wenn die Texte aus Wiki 2 nach Wiki 4 kopiert werden, 
will ich auch die Texte aus Wiki 4 nach Wiki 2 kopieren können, am besten 
alle, wenigstens aber die ursprünglich aus Wiki 2 stammenden und in Wiki 4 
veränderten. Wenn aber in Wiki 4 so mit der Lizenz herumgeschlampert wird, 
wie es jetzt der Fall ist, läßt sich dieser Plan nicht umsetzen.

Ich wiederhole mich: Eine kurze Privat-Mail haette voellig ausgereicht,
um dieses Problem zu loesen.

Daher bin ich dafür, das  Wiki 4 unter die CC-BY zu stellen. 

Wenn die Texte in Wiki 2 unter der CC-BY lizensiert wären, hätte Stefan Mn. 
mit seinem Verhalten ebenso seine Rechte verwirkt.

In genau diesem Fall ja, aber die GFDL bietet eben zusaetzlich den
Copyleft-Hebel, der dem Lizenznehmer u.U. das Leben schwer machen kann.
Ich finde die CC-BY aber auch zu komplex und wuerde daher eine
moeglichst kurze, durchschaubare Lizenz verwenden. "Permission to use,
copy, modify, and distribute this content for any purpose is hereby
granted." Sowas in der Art wuerde die Gefahr, dass man sich mit solchem
Quatsch herumschlagen muss, minimieren, glaube ich.

Mir scheint, daß es allmählich in Oekonux überhaupt nicht mehr um die
Praktiken der freien Software geht. :o(

Was Du hier veranstaltest, hat aus meiner Sicht nichts mit Praktiken der
freien Software zu tun. Formales Recht gegen andere anzuwenden, auch
wenn es inhaltlich noch so sinnfrei sein mag, gehoert eher zu den
Praktiken von Juristen.

Holger

-- 
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Organisation: http://www.oekonux.de/projekt/
Kontakt: projekt oekonux.de



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