Message 01396 [Homepage] [Navigation]
Thread: oxdeT01391 Message: 2/4 L1 [In index]
[First in Thread] [Last in Thread] [Date Next] [Date Prev]
[Next in Thread] [Prev in Thread] [Next Thread] [Prev Thread]

Re: [ox] Autorenverguetung (was Herangereifte Widersprueche ...)



Hallo, Hans-Gert!

Bitte dreh mir nicht das Wort im Munde um. Du interpretierst da Sachen in 
meine Äusserungen, die absolut nicht in meinem Sinne sind.

On Mon, 20 Nov 2000, Hans-Gert Graebe wrote:

Genau. Die beiden Fragen ("Gemeineigentum an Wissen" und
"angemessene Vergütung") stehen nicht in Widerspruch zueinander.
Thomas hat selbst das Beispiel von Mandrake und K.L. gebracht,

Gemeint ist hier der Aufkauf vom Pentium-Emulator "Bochs"...

das genau ein solches Verhältnis beschreibt, wo der Urheber
angemessene Vergütung erhält und das Produkt _danach_
Gemeineigentum ist.

Hier sollte man genau verstehen, wie dies vom juristischen Standpunkt her 
abgelaufen ist, um nicht hinkende Vergleiche zu ziehen.

Mandrake hat zunächst, was in der Computerindustrie durchaus üblich ist, ein 
ausschließliches Nutzungsrecht (quasi "sämtliche Rechte") an dem Programm 
gegen eine einmalige Abfindung erworben. Danach hat Mandrake mittels eines 
rechtsgültigen Lizenzvertrages jedem einzelnen "member of the public" (davon 
gibt es ca. 6 Mrd.) ein einfaches Nutzungsrecht erteilt. Dabei räumt der 
Vertrag dem Lizenznehmer unter anderem das Recht ein, weitere Exemplare 
anzufertigen. Eine finanzielle Gegenleistung ist für diese Handlung NIRGENDWO 
IM VERTRAG VORGESEHEN! Damit unterscheidet sich diese Form von "Gemeingut" in 
einem wesentlichen Punkt von dem, was du weiter unten genauso nennst: Man muß 
nicht für das Wahrnehmen des Benutzungsrechts zahlen.

Es muss eben nur genügend in der Büchse sein
(hier von Mandrake als Statthalter von GPL?).

Ich sehe das auch bei GEMA und VG Wort etc. so: Sie sind die
Büchse auf dem Tisch, in die jeder angehalten wird, etwas
reinzutun und deren Inhalt von Zeit zu Zeit unter die
"Beteiligten" aufgeteilt wird.

Hier liegt ein ganz anderes Schema zu Grunde: Das Urheberrecht sieht vor, daß 
in einem gewissen Rahmen das Kopieren, Verleihen, öffentliche Aufführen auch 
ohne Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer möglich ist. In so einem Falle 
sieht das Urheberrecht eine Vergütung durch den Nutzer vor, die der Urheber 
mittels VG beanspruchen kann.

Auf Freie Software, ebenso wie Freie Literatur trifft das aber nicht zu, da 
der Nutzer hier die Bedingungen der Weiterverbreitung und ähnlichem direkt 
mit dem Urheber vertraglich ausgemacht hat. Der vorhergehende Absatz hätte 
also nur dann Gültigkeit, wenn der Nutzer den Lizenzvertrag GPL bewußt 
ablehnt.

Die Frage um die es mir hauptsächlich geht ist, wie der (die GPL annehmende) 
Nutzer diese Rechte wahrnehmen soll, wenn er bereits über den Kaufpreis der 
Kopiergeräte eine Abgabe an die Macher proprietärer Werke mitzahlen muß.

Thomas später zu dem Thema

   Ich glaub das gern, daß Befürworter des Urheberrechts Freie
   Software verwenden, denn ihre Qualität ist attraktiv, und man
   kann bei Software ja auch problemlos "bei ihnen und bei uns
   geniessen", ohne daß dadurch Ressourcen draufgingen. Der
   umgekehrte Fall ist nur kaum vorstellbar, nämlich, daß einer,
   der den Grauen proprietärer Software vor Augen habend Freie
   verwendet, voranbringt oder verteidigt, das Urheberrecht
   befürwortet.

Hier scheint Urheber der zu sein, der von _jeder_ Kopie seine
Tantiemen haben will.

1. Ich verstehe nicht, wie du von obigem Zitat auf diese Aussage kommst.

2. Wer ein Werk unter die GPL oder GFDL stellt und danach noch Tantieme will,
   der sollte sich den verwendeten Vertrag nochmal von irgedjemandem vorlesen
   lassen.

Wenn ich was in den Wissenspool _einbringe_, dann soll mein
Beitrag _registriert_ (zertifiziert?) werden (Dann kann ich noch
meinen Enkeln voll Stolz was vorweisen). Dagegen kann aus dem
Wissenspool jede(r) rausnehmen, was er/sie will, denn in dem
Wundertopf ist es ja _nach_ dem Rausnehmen immer noch drin!  Und
neben dem Wundertopf steht die Büchse (siehe oben), in die ab und
zu aus Dankbarkeit mal jemand was reinwirft

Falls das ein Vorschlag zur "Verbessererung" Freier Software und Literatur 
sein soll: Vergiß es! Die GNU-Lizenzen sind damit unvereinbar. Aber 
vielleicht sind sie ja gar nicht gültig? Ich denke, ich sollte mir mal bei 
der VG Wort direkt ein paar Informationen zur GFDL einholen -- aber nicht 
mehr diese Woche...

Am sichersten könntest du deine Traumvorstellungen aber mittels einer eigens 
konstruierten Shareware-Bücher-Lizenz verwirklichen. Nach 30 Tagen klappt 
sich dann das Buch von selbst zu, bis man den Shareware-Registrationscode 
eingetippt hat. (Oh, ja, ich weiß, ich bin abartig. Ich verwendete 6 1/2 
Jahre lang M$ Windows. Die schrecklichen Erinnerungen verfolgen mich noch 
immer...)

Tschüß,
Thomas
 }:o{#


_________________________________
Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de



[English translation]
Thread: oxdeT01391 Message: 2/4 L1 [In index]
Message 01396 [Homepage] [Navigation]