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Re: [ox] GPL im Architekturbereich



Stefan Merten schrieb gestern:
  [Jens Wilke schrieb:]
Sofern es die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die
für diese Berufsgruppen verbindlich ist, zulässt, könnte ein Entwurf
unter der GPL veröffentlicht werden.
Nur, was hat die Menschheit davon, wenn ein Entwurf, der auf eine
spezifische Situation (Form und Größe des Grundstücks, Bestand,
Nutzungsansprüche, Exposition, Bodenverhältnisse u.a.) unter der
GPL veröffentlicht wird?

Was hat die Menschheit denn davon, daß ein komplexes Programm unter
GPL gestellt wird? Ist ja auch immer eine spezielle Anwendung, bezieht
sich also auch immer auf eine spezifische Situation.
...

Eine zweite Fläche zu finden, auf der dieser Entwurf _sinnvoll_ so
oder ähnlich realisiert werden könnte wäre ziemlich
unwahrscheinlich.

Vermutlich wahrscheinlicher als ein zweites Problem zu finden, das mit
der gleichen Software gelöst werden könnte...

Jens meinte offenbar den Unterschied zwischen Standard-Programmen (à la
StarOffice/M$-Office oder Betriebssysteme) und massgeschneiderten Programmen
(Spezialanwendung für _eine_ Firma).  Und da gibt's tatsächlich ein Problem,
nicht nur in der Landschaftsarchitektur, sondern auch in der Informatik:
Auch ein Textverarbeitungsprogramm ist zwar "eine spezielle Anwendung,
bezieht sich also auch immer auf eine spezifische Situation", aber eben
doch universell bezüglich seiner AnwenderInnen -- die Omi kann damit an
Tante Hulda schreiben, und der Manager kann mit dem selben Programm
seine Geschäftsbriefe verfassen.  Bei den massgeschneiderten Programmen
ist das eben nicht so -- die sind nur für die spezielle Aufgabe des
Auftraggebers (sic!) geschrieben.  Und da sind wir bei der Auftragsarbeit,
die sich schwerlich in das Lustprinzip reinzwängen lässt.


Es gibt noch einen weiteren Grund, warum die Gesamtplanung
nicht unter der GPL veröffentlicht werden sollte.
Die freie Verfügbarkeit könnte nämlich dazu führen, daß ein
Entwurf unreflektiert an anderer Stelle unter ungeeigneten
Bedingungen realisiert würde und dadurch z.B. Pflanzen eingehen
('ausfallen'). Das fiele dann zunächst auf denjenigen zurück, der die
Planung gemacht hat, möglicherweise mit weitreichenden
Konsequenzen. (Ansehensverlust usw.)

Das ist dann aber eine falsche Zuschreibung. Bei Software sind diese
Sachen gewöhnlich durch Disclaimer geregelt, die solche Zuweisungen
von vornherherein sinnlos machen.

(Genau, nur so wurde es möglich, dass Gates der reichste Unternehmer der
 Welt wurde, obwohl er eigentlich mehr Schaden als Nutzen anrichtete! ;-( )

Tja, aber für die Gemeinde mit den eingegangenen Pflanzen dürfte der
Disclaimer im Kleingedruckten dann ein schwacher Trost sein.  Unser Ziel
sollte doch die Maximierung des Nutzens für AnwenderInnen sein, und nicht,
sich möglichst raffiniert mit winkeljuristischen Ausflüchten aus der
Verantwortung zu stehlen...

Grüsse,
Chrisotph R



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Organisation: projekt oekonux.de


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