Re: [ox] TELEPOLIS: Freie Software Rechtlich sicher?
- From: Thomas Uwe Gruettmueller <sloyment gmx.net>
- Date: Thu, 28 Jun 2001 09:49:56 +0200
Hi
On Tuesday, 26. June 2001 14:59, stefan.meretz hbv.org wrote:
Gesetzentwurf pro Freie Software
Diese Gefahren hat man auch im Bundesjustizministerium
gesehen und sich zu einer Ausnahmevorschrift für Freie
Software durchringen können. In den Gesetzentwurf wurde eine
Ausnahme vom gesetzlichen Vergütungsanspruch für Freie
Software und sonstigen "Open Content" aufgenommen: "Auf den
Anspruch auf angemessene Vergütung kann im voraus nicht
verzichtet werden, soweit der Urheber nicht jedermann
unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumt."
SUPER :o) Das sind ja schöne Neuigkeiten.
Schade ist nur, daß in §27, Abs.1 (Vermieten und Verleihen von
Vervielfältigungsstücken) nicht ebenfalls eine solche Ausnahme
eingefügt wurde.
Im neu eingefügten §29, Abs.3 fehlt ebenfalls eine solche
Ausnahme. Dies ist aber möglicherweise nicht weiter schlimm,
zumal sich dieser Absatz nur auf Vergütungen für erlaubnisfreie
Handlungen bezieht und bei freier Software eine Erlaubnis zu all
diesen Handlungen vorliegt.
Viel größere Bedenken hatte ich wegen des Rückrufsrechts nach
30 Jahren, aber das wurde in der neuen Fassung auch stark
abgemildert.
Tschüß,
Thomas
}:o{#
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