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[ox] Moses, die Zehn Patentierungsverbote und der "Diebstahl mit einer weiteren rechtschaffenen Wirkung"



http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/moses/indexde.html

"Ich bitte um einen Segen für diesen Bankraub, denn es handelt sich dabei
nicht um Diebstahl als solchen."

"Der Segen wird erteilt, denn dem Bankraub kann eine weitere rechtschaffene
Wirkung nicht abgesprochen werden."

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  Moses, die Zehn Patentierungsverbote und der "Diebstahl mit 
            einer weiteren rechtschaffenen Wirkung"           
                                                              
 Grundlegende Gesetze der menschlichen Gesellschaft ähneln in 
 ihrer Form oft den Zehn Geboten: Du sollst nicht ... Weitere 
 Beispiele sind: die Lebensregeln der buddhistischen Kleriker 
    und Laien, die Grundrechtskataloge in den Verfassungen    
 moderner Staaten, und ... die Liste der nicht patentierbaren 
          Gegenstände in Artikel 52 des Europäischen          
   Patentübereinkommens (EPÜ). Keiner dieser Kataloge erhebt  
   Anspruch auf Vollständigkeit. Um die Regeln zu befolgen,   
    genügt es nicht, sie wörtlich an die Verbote zu halten.   
  Wörtliche Auslegung kann zu Widersprüchen oder Pharisäertum 
   führen. Um den Pfad der Tugend zu beschreiten, bedarf es   
 einer Theorie des Rechtschaffenen Handelns. Im Falle des EPÜ 
 ist dies die Lehre der Technischen Erfindung. Diese Lehre ist
  nicht unbedingt für die Ewigkeit geschaffen. Während jedoch 
    die Paradigmen wechseln und alte Testamente durch neue    
 ersetzt werden, sollten die grundlegenden Verbote überdauern,
     und es ist Aufgabe der Priesterschaft, sie durch eine    
 passende systematische Lehre auszulegen und zu unterstützen. 
 Wir wollen hier einmal vergleichend betrachten, wie dies den 
 Hohen Priestern des Europäischen Patentwesens im Vergleich zu
            den Nachfolgern des Moses gelungen ist.           
                                                              
                                                              
                                                              
 Diese Studie ist bisher nicht über eine Materialsammlung     
 hinausgelangt.                                               
                                                              
 +-----------------------------------------------------------+
 |  Die Zehn Ausschlüsse und die  | Die Zehn Gebote und das  |
 |  Technische Beschwerdekammer   |     Konzil der Hohen     |
 |                                |         Priester         |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | Erfindung = technische Lehre   | Verdienst =              |
 |                                | rechtschaffene Tat       |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | technisch                      | rechtschaffen            |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | Lehre                          | Tat                      |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | Patent                         | Segen                    |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | patentwürdig, patentierbar     | segnungswürdig, segenbar |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | Programme für                  | Lügen verdient keinen    |
 | Datenverarbeitungsanlagen sind | Segen                    |
 | nicht patentierbar             |                          |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | Du sollst nicht deinen         |                          |
 | Nachbarn bei der Schaffung,    |                          |
 | Veröffentlichung und           | Du sollst nicht begehren |
 | Verwertung seines selbst       | deines Nachbarn Haus,    |
 | geschaffenen                   | Weib und was sein ist.   |
 | urheberrechtlichen Eigentums   |                          |
 | zu behindern trachten.         |                          |
 |--------------------------------+--------------------------|
 |                                | Wenn dem Lügen, Stehlen, |
 |                                | Töten usw ausnahmslos    |
 |                                | jeder Segen versagt      |
 |                                | würde, könnte jemand     |
 |                                | daraus schließen, dass   |
 | Wenn DV-Programme und          | wir selbst in einer      |
 | mathematischen Methoden        | Situation, wo ein        |
 | durchweg unpatentierbar wären, | ungerechter Angreifer    |
 | könnte jemand auf die Idee     | das Leben unseres        |
 | kommen, dass chemische         | Nachbarn bedroht, uns in |
 | Verfahren unpatentierbar       | unserer Tatkraft durch   |
 | würden, sobald sie durch       | allerlei moralische      |
 | Rechenregeln gesteuert oder    | Regeln hemmen lassen und |
 | beschrieben werden. Daher hat  | somit das Leben unseres  |
 | der Gesetzgeber in Art. 52(3)  | Nachbarn aufs Spiel      |
 | klar gestellt, dass wir        | setzen müssen. Daher     |
 | schauen müssen, ob es sich bei | lehrt der Herr, dass wir |
 | der zu patentierenden Leistung | auf die tatsächlich zu   |
 | um eine DV-Programm            | beurteilende Tat zu      |
 | (Rechenregel) als solches      | schauen haben und        |
 | handelt oder um eine           | entscheiden sollen, ob   |
 | technische Erfindung (z.B.     | es sich um Lügen,        |
 | chemisches Verfahren), mit der | Stehlen oder Töten als   |
 | unwillkürlich eine Rechenregel | solches handelt, oder ob |
 | einhergeht.                    | diese Handlungen         |
 |                                | lediglich als            |
 |                                | unwillkürliche           |
 |                                | Begleiterscheinung einer |
 |                                | rechtschaffenen Tat zu   |
 |                                | sehen sind.              |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | Ein Rechenprogramm mit         | Stehlen mit              |
 | technischer Wirkung ist kein   | rechtschaffener Wirkung  |
 | Rechenprogramm als solches.    | ist nicht Stehlen als    |
 |                                | solches.                 |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | Ich beantrage ein Patent für   | Ich bitte um Segen für   |
 | diese Programmierlösung, denn  | diesen Bankraub, denn es |
 | es handelt sich dabei nicht um | handelt sich dabei nicht |
 | ein Programm als solches.      | um einen Raub als        |
 |                                | solchen.                 |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | Das Patent wird erteilt, denn  | Der Segen wird erteilt,  |
 | Programme mit einer weiteren   | denn Raub mit einer      |
 | technischen Wirkung sind nicht | weiteren rechtschaffenen |
 | Programme als solche.          | Wirkung ist nicht Raub   |
 |                                | als solcher.             |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | Alle                           |                          |
 | Datenverarbeitungsprogramme,   | Alle Diebstähle, die     |
 | die auf einem technischen      | eine rechtschaffene      |
 | Gerät wie z.B. einer           | Person reicher machen,   |
 | Datenverarbeitungsanlage       | haben eine               |
 | ausgeführt werden, haben eine  | rechtschaffene Wirkung.  |
 | technische Wirkung.            |                          |
 |--------------------------------+--------------------------|
 |                                | Damit dem Diebstahl der  |
 |                                | Segen zugesprochen       |
 | Damit das Programm patentiert  | werden kann, muss über   |
 | werden kann, muss über die     | die normale Bereicherung |
 | normale Wechselwirkung mit dem | des Diebes hinaus eine   |
 | Rechner hinaus eine weitere    | weitere rechtschaffene   |
 | technische Wirkung vorhanden   | Wirkung feststellbar     |
 | sein. Darunter ist z.B. eine   | sein. Darunter verstehen |
 | Erhöhung der Brauchbarkeit des | wir z.B. eine            |
 | Rechners zu verstehen.         | Verbesserung der         |
 |                                | Fähigkeit des Diebes,    |
 |                                | weitere rechtschaffene   |
 |                                | Handlungen vorzunehmen.  |
 |--------------------------------+--------------------------|
 | BGH-Entscheidung               |                          |
 | Logikverifikation 2000:        |                          |
 |                                | Betrifft die Tat einen   |
 |     Betrifft der               | Zwischenschritt in einer |
 |     Lösungsvorschlag einen     | Handlungskette, die mit  |
 |     Zwischenschritt im Prozeß, | dem Reichwerden          |
 |     der mit der Herstellung    | rechtschaffener Personen |
 |     von (Silicium-)Chips       | endet, so kann sie von   |
 |     endet, so kann er vom      | der Segnung nicht        |
 |     Patentschutz nicht deshalb | deshalb ausgeschlossen   |
 |     ausgenommen sein, weil er  | werden, weil sie auf den |
 |     auf den unmittelbaren      | Einsatz rechtschaffener  |
 |     Einsatz von beherrschbaren | Mittel verzichtet und    |
 |     Naturkräften verzichtet    | stattdessen die gerechte |
 |     und die Möglichkeit der    | Sache durch andere auf   |
 |     Fertigung tauglicher       | rechtschaffenen          |
 |     Erzeugnisse anderweitig    | Überlegungen beruhende   |
 |     durch auf technischen      | Tätigkeiten              |
 |     Überlegungen beruhende     | voranzubringen versucht. |
 |     Erkenntnisse               |                          |
 |     voranzubringen sucht.      |                          |
 |--------------------------------+--------------------------|
 |                                | Der Heilige Rat erklärt, |
 |                                | warum Mönche und Nonnen  |
 |                                | nunmehr auf veraltete    |
 |                                | Formulierungskünste      |
 |                                | verzichten können, wenn  |
 | EPA erklärt, wie man           | es darum geht, ihre      |
 | angesichts Art 52 EPÜ          | menschlichsten Verlangen |
 | Geschäftsverfahren patentieren | zu rechtfertigen:        |
 | kann:                          |                          |
 |                                |     Das einzige          |
 |     Das einzige ersichtliche   |     ersichtliche Motiv   |
 |     Motiv für die              |     für die              |
 |     Unterscheidung zwischen    |     Unterscheidung       |
 |     "technischer Wirkung" und  |     zwischen "klerischer |
 |     "weiterer technischer      |     Wirkung" und         |
 |     Wirkung" in der            |     "weiterer klerischer |
 |     Entscheidung IBM           |     Wirkung" in unserer  |
 |     Programmprodukt lag in der |     Entscheidung         |
 |     missverständlichen Nennung |     "Priester-Ehe" lag   |
 |     von "Programmen für        |     in der               |
 |     Datenverarbeitungsanlagen" |     missverständlichen   |
 |     in Art 52 EPÜ begründet.   |     Nennung von          |
 |     Wenn erwartungsgemäß diese |     "Geschlechtsverkehr" |
 |     Vorschrift von der         |     in Art 52 der        |
 |     Diplomatischen Konferenz   |     Ordensregel          |
 |     gestrichen wird, dann      |     begründet. Wenn      |
 |     entfällt die Grundlage     |     diese Vorschrift     |
 |     dieser Unterscheidung.     |     erwartungsgemäß von  |
 |                                |     der nächsten         |
 |                                |     Bischofskonferenz    |
 |                                |     aus dem Text getilgt |
 |                                |     wird, dann entfällt  |
 |                                |     die Grundlage dieser |
 |                                |     Unterscheidung.      |
 |--------------------------------+--------------------------|
 |                                | Wenn das EPA gemeinsam   |
 |                                | mit seinen Großkunden    |
 |                                | Tausenden von            |
 |                                | Programmierern und       |
 | Wenn für eine                  | Softwareunternehmen ihr  |
 | Programmierlösung ein Patent   | urheberrechtlich         |
 | erteilt wird, sollte eine      | begründetes Geistiges    |
 | weitere technische Wirkung     | Eigentum entwendet, kann |
 | vorliegen, wie z.B. eine       | diesem Diebstahl ein     |
 | Beschleunigung oder            | nachträglicher Segen der |
 | Verbesserung eines mithilfe    | Europäischen Kommission  |
 | des Rechners durchgeführten    | zuteil werden, sofern er |
 | technischen Vorganges.         | eine                     |
 |                                | wachstumsstimulierende   |
 |                                | Wirkung aufweist, wie    |
 |                                | z.B. die Schaffung neuer |
 |                                | Märkte für               |
 |                                | Patentfachleute.         |
 +-----------------------------------------------------------+
                                                              
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Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/ 
85000 Stimmen gegen Logikpatente:            http://www.noepatents.org/
________________________________
Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de


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