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Re: [ox] Zur Kritik der Freien Kooperation



Hallo,

Solange jemand aber in einer Gesellschaft leben will, hat 
diese das Recht und gibt es die Notwendigkeit, grundlegende Regeln 
durchzusetzen, vom Tötungsverbot bis zur Straßenverkehrsordnung, notfalls mit 
staatlicher Gewalt durchzusetzen. 

"Wer jetzt? Staat oder Gesellschaft?"


Dass das nicht identisch ist, weiß ich auch. Dennoch: Staat hier als gesellschaftliche legitimierte Autorität.

"Die Straßenverkehrsordnung als "grundlegend" zu betrachten, finde ich im
übrigen höchst skuril. Es gibt ja wohl kaum was kontingenteres als den
Rechtsverkehr."

Klaro, Linksverkehr geht auch. Aber eins von beiden muss es schon verbindlich für alle sein und eben nicht beides durcheinander oder frei nach Laune oder jeweils freier Vereinbarung sich gerade begegnender VerkehrsteilnehmerInnen.

Beste Grüße

Ralf Krämer
Fresienstr. 26
44289 Dortmund
Tel. 0231-3953843
Fax 0231-3953844
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