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Re: Umsonstlaeden (was: Re: [ox] Schenken?)




Hi Benni,

hilfreiche Mail! :-)

Benni Bärmann schrieb:
On Fri, Feb 01, 2002 at 02:27:12AM [PHONE NUMBER REMOVED], B. Fallenstein wrote:
Das heißt nicht, dass ich wertmäßig etwas zurückgebe. Das heißt auch
nicht, dass ich einzelne Personen be-/entlohne. Das ist einfach ein
sozialer Prozeß, in dem ich, wenn ich eine freundliche Atmosphäre für
alle haben will, darauf achte, dass wenn etwas für mich getan wird ich
zeige, dass ich das zu schätzen weiß-- so dass sich das andere nicht
ausgenutzt fühlen muss.

Der Witz ist aber, dass jeglicher Zwang diesen sozialen Prozess eher
zerstört als fördert.

Wow, ja, genau!

Wenn man einen bestimmten Beitrag für die
community leisten muss, dann meinen viele, dass sie damit ihren
Beitrag eben dann auch schon geleistet hätten. Das ist eine Abgabe von
Verantwortung an übergeordnete Regeln. Das ist so wie mit Wählen gehen
in der Demokratie.

Völlig einverstanden. Eine Regel im Sinne von, 'wenn du das hier nutzen
willst musst du jenes tun' ist also nur kontraproduktiv (Abgabe von Verantwortung).

Wenn ich das auf die Umsonstläden beziehe, verstehe ich das jetzt so:
Eine Regel, dass ich etwas mitbringen muss, wenn ich etwas mitnehmen
will, darf *auf keinen Fall* sein (klar). Wenn ich den Dienst nutze, ist
es nett (tut allen gut), wenn ich zeige, dass ich ihn zu schätzen weiß--
wie ich das mache, ist letztlich meine Sache, und das Ganze ist keine
'Regel des Umsonstladens', sondern einfach nur das, was wir aus anderen
sozialen Beziehungen auch kennen.

Wenn ich zur "Ladencommunity" gehöre (z.B. den Laden betreue) bemühe ich
mich, die MitnehmerInnen irgendwie einzubeziehen-- aber erst einmal
*nicht* dadurch, dass ich sie frage: "Willst du nicht auch mal was
mitbringen?", sondern indem ich einfach mit ihnen ins Gespräch komme
o.ä. (halt wie man sich verhält, wenn man jemand kennenlernt bzw. ab und
zu sieht). Wenn ich mit jemand eine gewisse Beziehung aufgebaut habe,
kann ich es durchaus irgendwann mal fragen, ob es nicht auch etwas
mitbringen möchte-- aber eben dann, wenn es als freundlich gemeinter
Vorschlag aufgefasst wird, und nicht als Forderung (kommt halt immer auf
die Situation an).

So im letzteren Sinne hatte ich den Text, den Stefan zitiert hatte,
verstanden. Damit kann ich natürlich falsch gelegen haben und das doch
gemeint gewesen sein im Sinne von: Du *solltest* mal etwas mitbringen um
deiner "Schuld" gegenüber dem Laden gerecht zu werden. So etwas fände
ich auch völlig blöd.

Ja, darüber habe ich letztens auch mal nachgedacht, mit ähnlichem
Resultat. Ich bin mir aber nicht so sicher: Ist 'nicht verkaufen'
wirklich der richtige Weg?

In dem Fall schon. Man könnte vielleicht eine Form von "Distribution"
erlauben, also das das Zeugs zum Selbstkostenpreis woanders verkauft
wird. Bei der GPL ergibt sich die Kostenlosigkeit ja indirekt aus dem
Recht zu kopieren. Ein solches Recht bringt aber bei materiellen
Gütern nix.

Okay. Ja. Vielleicht könnte man es so sagen: Wenn wir an den Punkt
kommen, wo wir ein materielles Gut 'im Überfluss' wertlos produzieren
können (so wie die Jeans aus meinem Gedankenexperiment), dann könnte es
o.k. sein, Verkauf zuzulassen (die kostenlose Weitergabe würde wg.
Vorhandensein 'im Überfluss' letztlich trotzdem gesichert, ähnlich wie
bei FS). Aber solange wir nicht an dem Punkt sind, macht so eine
Regelung Sinn. -- Passt das?

Um so eine Regelung findet man ja immer Wege
drumherum... Außerdem: Willst du das wirklich kontrollieren?

Nein, nicht kontrollieren. Die GPL kontrolliert ja auch niemand
wirklich. Aber es ist eine Handlungsmöglichkeit, wenn wirklich mal
jemand versucht das Zeugs zu verwerten.

Ja, das ist mir jetzt klarer: Es geht also letztlich darum zu
verhindern, dass jemand das in größerem Stil oder relativ öffentlich
macht; dass so etwas im Einzelfall mal verkauft wird, ist vielleicht
nicht unbedingt zu verhindern.

Obwohl: Bei der 'kostenlosen Leihgabe auf unbestimmte Zeit' (so
formuliere ich das immer, wenn ich irgendwo zu Besuch war und von
eventuell dort vergessenen Sachen rede ;-) ) müsste ja dasjenige, das
sich die Sache geliehen hat, das Verleihende irgendwie informieren, wenn
es die Sache weitergeben will-- z.B. verschenken oder in einen
Umsonstladen zurückgeben.

Kennt jemand ein JuristIn, das sich mit dem Thema auskennt (bzw. gibt es
hier auf der Liste so jemand), und das mal eine Meinung abgeben könnte?

- Benja
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Organisation: projekt oekonux.de


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