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On Thu, Nov 28, 2002 at 01:21:40PM [PHONE NUMBER REMOVED], Enrico Weigelt wrote:
Wird bei uns nicht viel anders sein. Allerdings kann man sich da sicher auch durchklagen, schliesslich kann einem doch niemand verbieten, irgentwelche dinge anderen unentgeltlich zur Verfuegung zu stellen.Oh doch. Hat sich was mit Äquivalententausch, der Staat will immer mitverdienen und zwingt Dich, das Wertgesetz mit durchzusetzen;-(Und wie ist es dann beim Umsonstladen ? Lang da auch das FA zu ?
Das Finanzamt (das meintest Du doch, oder?) langt meines Wissens nach zur Zeit noch nicht mal bei Tauschringen zu, wobei es da durchaus schon Überlegungen und "Drohungen" zu gab. Siehe das Beispiel aus Frankreich. Bei Umsonstläden wäre mir auch die rechtliche Situation nicht ganz klar, die sowas ermöglichen würde. Es gibt zwar eine "Schenkungssteuer", aber die greift ja glaub ich erst bei sehr grossen Beträgen, oder? Grüße, Benni ________________________________ Web-Site: http://www.oekonux.de/ Organisation: projekt oekonux.de
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