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Thread: oxdeT05678 Message: 18/60 L13 [In index]
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Hallo

Benni meinte:


Das Finanzamt (das meintest Du doch, oder?) langt meines Wissens nach
zur Zeit noch nicht mal bei Tauschringen zu, wobei es da durchaus
schon Überlegungen und "Drohungen" zu gab. Siehe das Beispiel aus
Frankreich.

Ich kenne das beispiel eines tauschringes in südniedersachsen. Mitglied
in diesem tauschring war auch ein malermeister mit eigenem betrieb. Als
der sich aufmachte und anderen mitgliedern des tauschringes das haus
strich, schritt das finanzamt ein und meckerte wegen steuerhinterziehung
und so.

Bei Umsonstläden wäre mir auch die rechtliche Situation nicht ganz
klar, die sowas ermöglichen würde. Es gibt zwar eine
"Schenkungssteuer", aber die greift ja glaub ich erst bei sehr grossen
Beträgen, oder?

Ja, die schenkungssteuer greift erst bei relativ hohen beträgen (mehrere
tausend im jahr). Darüber hinaus müssen diese beträge schenkungen von
einer person an eine andere umfassen. Im unsonstladen ist die rechtliche
konstruktion meines erachtens aber eine andere: hier bringe ich dinge
hin, auf die ich keinen rechtsanspruch mehr erhebe. Und andere menschen
nehmen die dann mit. (allerdings weiß ich nicht, ob sich ein gericht im
zweifelsfall da drauf einlassen würde ;-))

Bunte grüße

julian


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