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[ox] Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht



hi stefan mz, hi all,

hier noch ein hinweis. sorry falls schon bekannt. gruss, karl


Till Jaeger ; Axel Metzger 
Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht 
In: Multimedia und Recht. - 2003,  H. 7, S. 431 - 438 


daraus ein:

<ZITAT>
Anhang: Wie unterstelle ich ein Werk der Lizenz für Freie Inhalte? 
Um ein Werk nach den Bestimmungen dieser Lizenz zur freien Nutzung 
durch jedermann zur Verfügung zu stellen, muss dem Werk der folgende 
Hinweis in gut wahrnehmbarer Weise beige- fügt werden. Es wird darüber 
hinaus empfohlen, einen Urheber- vermerk aufzunehmen, der das Jahr der 
ersten Veröffentlichung sowie den Inhaber der ausschließlichen 
Nutzungsrechte (Name oder allgemein verständliche Abkürzung) enthält. 
?Copyright (C) 20[jj] [Name des Inhabers der ausschließlichen 
Nutzungsrechte]. Dieses Werk kann durch jedermann gemäß den 
Bestimmungen der Lizenz für Freie Inhalte genutzt werden. Die 
Lizenzbedingungen können unter {HYPERLINK "http://www.uvm.nrw.de/opencontent"}http://www.uvm.nrw.de/opencontent{HYPERLINK "http://www.uvm.nrw.de/opencontent"} 
abgerufen oder bei der Geschäftsstelle des Kompetenznetzwerkes 
Universitätsverbund MultiMedia NRW, Universitätsstraße 11, D-58097 
Hagen, schriftlich angefordert werden.? 
</ZITAT>


war schon in:
--
WISSEN2 (W2) - list for info re:search et al.
http://listserv.shuttle.de/mailman/listinfo/wissen2
--
sorry, bei doppelempfang.



________________________________
Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: projekt oekonux.de



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