Re: [ox] Text- versus Software-Lizensierung
- From: "Thomas U. Grüttmüller" <sloyment gmx.net>
- Date: Sun, 30 Oct 2005 15:00:29 +0100
Hallo, Karl!
Am Sonntag 30 Oktober 2005 14:30 schrieb Karl Dietz:
Am 30 Oct 2005, um 14:12 hat Thomas U. Grüttmüller geschrieben:
Das ist Wunschdenken, völlig an der Rechtslae vorbei.
Ich hatte das schon mal gefragt, ob denn hier in ox jemand _ein_
Beispiel nennen kann, wo jemand später Honorar für einen copyleft-
Text erhalten hat. also nachdem der text im netz war. möchte ich
an dieser stelle nochmal tun. - ich hoffe der kontext zur zitierten
zeile lässt sich erschliessen. falls nicht, sag ich da gerne noch
was zu.
Ich sehe den Zusammenhang nicht.
Tschüß,
Thomas }:o{#
--
Der Text dieser Mail (abzüglich der Zitate) ist gemeinfrei (Pubic
Domain).
was Du da unten an deine Mail anhängst, dass ist rechtlich
gesehen nicht gerade das, was vor Gericht Bestand haben dürfte -
Hast du Bedenken? Also lieber doch die Langform:
--
Der Inhalt dieser Mail (abzüglich der enthaltenen Zitate) ist gemeinfrei
(Public Domain) in allen Rechtssprechungen, in denen dies möglich ist. Für
alle anderen Rechtssprechungen gilt: Es wird jedem das Recht eingeräumt, den
Text so zu nutzen, als wäre er gemeinfrei, soweit es die Rechtslage zuläßt.
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