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Re: [ox] Autorenverguetung



Hallo Thomas!

Du schreibst (21 Nov)

   So, wie ich das bisher mitbekommen habe, diskutieren wir hier zwei
   völlig verschiedene Themen, die wir aber ständig
   durcheinandermischen

In der Tat, aber nicht 

   1. Wie sehr behindern Pauschalabgaben die GPL/GFDL?

   2. Sind Pauschalabgaben *die* Superidee schlichthin zur Realisaton
      eines (schon bestehenden?) Pools Freien Wissens?

sondern ob in einer konkreten _heutigen_ Gegebenheit (eben dem
VG-Wort-Mechanismus in all seiner Kritikwürdigkeit und
Unvollkommenheit) 

1. der Keim des Neuen oder
2. die Perversität des Alten

ins Auge gefasst wird. 

Ich halte die Diskussion um Pauschalabgaben und die GPL/GFDL etwas für
Spiegelfechterei.  Es ist eine Art "Naturzustand", dass geistige Güter
Frei sind, der erst durch Lizenzen (auch die GPL!, denn jede Form von
Lizenz bedeutet ja, das Spiel mitzuspielen) beschnitten wird.  Die
GPL/GFDL/...  ist der Versuch zu sagen: Mit _diesem_ geistigen Gut _so
nicht_. Es heißt ja gleich im ersten Abschnitt 

   The licenses for most software are designed to take away your
   freedom to share and change it.  By contrast, the GNU General
   Public License is intended to guarantee your freedom to share and
   change free software--to make sure the software is free for all its
   users.

Mit diesem Gut soll also _anders_ als mit Lizenzen üblich umgegangen
werden. Das ist eine politische, keine juristische Aussage.  Was die
GPL etc. in einem handfesten Rechtsstreit wirklich wert sein wird, ist
(mir) unklar und auch von den dann gültigen politischen
Rahmenbedingungen abhängig (und wird sowieso eher von den
Spitzfindigkeiten cleverer Anwälte entschieden als vom objektiven
Tatbestand - das war bisher bei allen mir zu Ohren gekommenen
Internetprozessen so). Deshalb dürfte es der VG Wort derzeit auch
ziemlich egal sein, ob jemand einen Text "einfach so" oder unter der
GFDL heraus gibt. Und deshalb halte ich es auch für wenig sinnvoll,
die Frage nach der Rechtsgültigkeit der GPL etc. zu diskutieren.  Da
Du nach einer klaren Stellung meinerseits fragst: Denk Dir selber eine
Freie Lizenz aus (nicht so gut) oder verwende die GFDL (besser, weil
da bereits kollektiver Sachverstand drin steckt) oder arbeite mit an
der Verbesserung letzterer, aber mache Dir nicht zuviel Gedanken, was
das in _diesem_ Rechtssystem wert sein wird.  Insofern vor Gericht der
_Wille der Autoren_ Berücksichtigung findet, ist er mE. durch die GFDL
klar genug ausgedrückt.

Hans-Gert Gräbe

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Organisation: projekt oekonux.de



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