Re: [ox] Artikel zur Debatte um Urheberrecht
- From: Hans-Gert Graebe <graebe informatik.uni-leipzig.de>
- Date: Tue, 27 Feb 2001 08:27:43 +0100 (MET)
Thomas Uwe Gruettmueller (Mon, 26 Feb 2001) schreibt
Ich möchte die VGs auf keinen Fall absäbeln; eine Beschränkung auf
ihren eigenen Zuständigkeitsbereich möchte ich aber wohl fordern:
Solange es nicht möglich ist, in einen beliebigen Copy-Shop zu gehen,
ein Buch zu kopieren und sich dann an der Kasse unter Vorlage einer
vom Autor eingeräumten entsprechenden Lizenz die VG-Wort-Gebühren vom
Preis abziehen zu lassen, läuft m.E. etwas verkehrt.
Genau ein solches pauschaliertes Verfahren ist aber Sinn der VG Wort:
Nicht die Lizenzlage jedes einzelnen Werks zu verfolgen.
> http://nettime.khm.de/nettime.w3archive/199803/msg00079.html
> | Compulsory licensing. ...
> | The government grants the license, whether the original patent
> | or copyright holder agrees or not, but >>compels the licensee
> | to pay the patent/copyright holder a royalty rate that is fixed
> | by the government (or by law)<<.
Das ist doch genau, was die VGs machen sollen; Vergütungen für
Zwangslizenzen eintreiben, oder?
Wo ist dann der Sinn einer VG, wenn bei einem Werk bereits *jedem*
ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt wurde?
Im Eintreiben und Austeilen der 'royalty rate'. Nenn es von mir aus
Kopierersteuer oder wie auch immer. Der Unterschied zu einer Steuer
liegt nicht im Eintreiben, sondern Austeilen. Sie landet nicht im
allgemeinen Topf, aus dem sich die Aliens nach Belieben bedienen
können, sondern in einem mit _etwas_ spezielleren Zugriffsregelungen.
Die wieder näher (Komparativ!) am Gebrauchswert liegen.
Hans-Gert
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