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Re: [ox] Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht



Am Donnerstag 24 November 2005 20:15 schrieb Franz Nahrada:
liste oekonux.de on Donnerstag, 24. November 2005 at 19:08 Uhr [PHONE NUMBER REMOVED] wrote:
Mir ist aber nicht ganz klar, welches konkrete Problem überhaupt gegen
die
GFDL spricht:

Ach Thomas, mir ist wirklich als ob es hieße "zurück an den Start".

Die GFDL ist eine Lizenz für ganze Werle, das hatten wir doch schon.

Sagen wir mal: Sie wurde designt für Bücher und längere Aufsätze.

Sie verpflichtet den, der ein paar Stücke aus einem Werk rausnimmt die ganze
Lizenz mitzunehmen.

Ja.

Das heißt, die GFDL ist inkompatibel mit "Microcontent", den Du aus dem
Status des Kopierens in den eines neuen Originals einbaust.

Inkompatibel würde ich das nicht nennen, im Einzelfall ist sie vielleicht ein 
wenig unpraktisch. Fällt dir ein Beispiel ein, wo die GFDL eine 
Verwendungsart komplett unmöglich macht?

Solange Du Text zitierst befleißigst Du Dich der Verfahrensweise der
Wissenschaft "ausborgen"), aber wenn Du wirklich frei mit Text umgehen
willst kannst Du das nicht, soferne Du nicht einen noch größeren Overhead
mitschleppst.

Jein. Wenn du z.B. kleine Textschnipsel von einem Wiki mit GFDL-Lizenz in ein 
anderes Wiki mit GFDL-Lizenz kopieren willst, brauchst du die Lizenz nicht 
mischleppen, weil sie schon da ist. D.h. die Lizenz mitzuschleppen ist immer 
ein einmaliger Aufwand.

Die Quelle und die Autoren sollten irgendwo vermerkt werden (z.B. auf der 
Diskussionsseite oder in der Zeile "Zusammenfassung" beim Speichern). Das 
kann unter Umständen auch ein störender Aufwand sein... 

Das ganze ist ein Problem von Arbeits- und Zeitökonomie. Vielleicht ist es
bei Texten nicht so brisant wie bei Rhythmen, Melodien, Formen. Es geht
darum, daß nur die Public Domain wirklich freien Umgang erlauben würde.

OK, ein paar Kommentare dazu noch:

* Damit PD auch PD bleibt, ist es wichtig, daß der Public-Domain-Vermerk, wo
  immer es geht, freiwillig mitgeschleppt wird. Ansonsten sind die veränderten
  Versionen nämlich nicht frei. (Das gilt in ähnlicher Form auch für Lizenzen
  ohne Copyleft. Denk mal an die Zeichnung Tux und ihre vielen Derivate. Nur
  die wenigsten sind unter einer freien Lizenz.) 

* Die Probleme, die du mit der GFDL hast, gelten für jede Lizenz. Aber gegen
  die CC-BY im Wiki #4 sagst du bisher nichts. Das verwundert mich.

* In einem GFDL-Wiki können Autoren ihre Beiträge auch in die PD stellen. Dies
  ist kompatibel zur GFDL. 

* Um einen Übergang von GFDL nach PD zu schaffen, könnte mit der GFDL
  weitergemacht werden; Autoren, die sich an der Umstellung beteiligen wollen,
  suchen ihre Beiträge heraus und markieren sie im Quelltext mit <!-- PD start
  --> und <!-- PD stop -->. Es kann aber auch sein, daß sich manche Autoren
  gar nicht mehr ausfindig machen lassen. Deren Beiträge müßten dann unter der
  GFDL bleiben oder aber verworfen werden. (Imho wäre ersteres besser.)

* Eine einheitliche Lizenz ist imho nur bei den MPOV-Texten wichtig. Bei
  POV-Texten könnte die Lizenz hingegen für jede Seite einzeln festgelegt
  werden. (Im englischen Wiki #2 gibt es z.B. die Seite "Libre_Society", die
  mit dem Vermerk eingestellt wurde, daß sie unter der CC-BY-SA steht. Wie ist
  damit zu verfahren? Behalten und als Ausnahme gut kennzeichnen oder
  wegschmeißen? Ich bin für ersteres.)

Tschüß,
Thomas }:o{#
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