Re: [ox] Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht
- From: "Thomas U. Grüttmüller" <sloyment gmx.net>
- Date: Wed, 30 Nov 2005 04:19:06 +0100
Hi, Stefan!
Am Montag 28 November 2005 13:15 schrieb Stefan Matteikat:
Mit anderen Worten, meine Frage hinsichtlich der Lizenzen (Verwendung
der CC-BY mit Ausnahmeklauseln) beantwortest Du so: Verwendung der GFDL
mit entsprechend gekennzeichneten Ausnahmevermerken. Das könnte eine
Lösung sein, die sich gut mit der Praxis der Verwendung der CC-Lizenzen
vereinbaren läßt, wie sie sich derzeit auf der CC-Liste abzeichnet.
Das Problem der Inkompatibilität bleibt aber, d.h. die CC-lizensierten Texte
können nicht in die Wikipedia einfließen. Das ist bei persönlich gefärbten
Aufsätzen natürlich weniger schlimm als bei MPOV-/NPOV-Artikeln. Ein Artikel
im Oekonux-Wiki über die F-CPU oder über OScar könnten durchaus sehr
wikipedia-artig geschrieben sein. In diesen Punkten sich einer Zusammenarbeit
künstlich Hindernisse in den Weg zu legen, wäre schwachsinnig.
Möglich wäre als Nutzungsbedingung, nach der die Nutzer des Oekonux-Wikis
unter CC und GFDL parallel lizensieren müssen -- mit der Möglichkeit
entsprechend gekennzeichneter Ausnahmen.
Zu diesem Thema paßt folgender Essay von Benjamin Mako Hill:
http://mako.cc/writing/toward_a_standard_of_freedom.html
der offenbar nach dieser (oder einer besseren?) Lösung verfährt .
Bei dem Standard geht es nicht um Lizenzkompatiblität, sondern um einen
ethischen Standard: um Mindestanforderungen an Lizenzen. Den gibt es bei CC
nicht; d.h. CC könnte eine EULA schreiben, und es wäre trotzdem eine
CC-Lizenz.
Eine Lösung des Problems lese ich aus dem Aufsatz nicht heraus, auch nicht,
was er mit unserem Wiki-Problem zu tun haben soll. Villeicht habe ich ja eine
extralange Leitung...
Tschüß,
Thomas }:o{#
--
Diese Mail (ohne die Zitate) ist in der PD.
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