Re: [ox] FG Wiki und Lizenzfrage
- From: Hans-Gert Gräbe <graebe informatik.uni-leipzig.de>
- Date: Mon, 02 Jan 2006 17:28:50 +0100
Hallo Christian,
Christian wrote:
Naja, hier hat sich Stefan was einfallen lassen: Lizenzgeber ist
die Community. Ob es hält weiß ich nicht aber der Versuch mit
einer ab ovo kollektiven Autorenschaft ist enorm sinnvoll.
"ab ovo kollektive Autorenschaft" und "Lizenzgeber ist die Community" im
derzeitigen Sinne sind zwei paar verschiedene Schuhe. Nach meinem
Verständnis übrigens der zentrale Punkt, gegen den Thomas Grüttmüller
opponiert hat, siehe
http://de.wiki.oekonux.org/Oekonux/Projekt/Wiki/Lizenz/Talk
Wobei man ja das nach dt. Recht das Urheberrecht selbst nicht an andere
abtreten kann, sondern nur Nutzungsrechte. Der von mir genannte Punkt
(Rückziehen eines Textes bei Meinungsänderung) ergibt sich aber m.W. direkt
aus der Urheberschaft, so dass eine Übertragung auf einen anderen
"Lizenzgeber" da auch nichts hilft.
Vielleicht, wenn sich die Urheberschaft zweifelsfrei feststellen lässt,
was bei einer zehnmal geänderten Wiki-Seite extrem kompliziert sein
dürfte. Und selbst dann halte ich es für fragwürdig, ob ein Stück Text,
auf das sich 20 andere wichtige Kommentare beziehen, einfach durch
Entscheid eines Einzelnen aus dem Wiki entfernt werden darf. Ist das
Wiki ein Gemeinschaftswerk, also "Werk=das ganze Wiki" (derzeit *nicht*
so bei Oekonux), dann darf er das definitiv nicht, §8 (2) UrhG:
<zitat>Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber
zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur
Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben
verweigern.</zitat>
HGG
--
Prof. Dr. Hans-Gert Graebe, Inst. Informatik, Univ. Leipzig
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