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Re: [ox] Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht



Hi, Franz!

Am Freitag 25 November 2005 22:55 schrieb Franz Nahrada:
Danke Thomas für die Antwort. Was der eine "vielleicht ein wenig
unpraktisch" empfindet ist für den anderen vielleicht zuviel. 

Deshalb habe ich dich ja gebeten, ein Beispiel zu konstruieren, wo es zu einem 
echten Problem kommt...

Ich weiß 
auch im Moment keine Antwort und denke mir, die gesellschaftliche
Behandlungsweise für Wiki-Content muß erst noch gefunden werden. Oder
Moment...Vielleicht ist die Idee daß ein Kollektives Rechtssubjekt das
Urheberrecht "schluckt" (das war ja die Idee im Oekonux Wiki) die einzige
Möglichkeit einer Fülle von Fragen zu entgehen, die ganz sicher jenseits
der Praktikabilität liegen. Also so eine Art Disclaimer: Wer hier was
reinschreibt, muß sich drauf gefaßt machen daß sein Werk endgültig und
unwiderruflich nicht mehr sein Werk ist. Er/Sie muß aber garantieren daß
nur er und niemand drittes von diesem seltsamen Rechtsgeschäft betroffen
ist (Ausschluß einer Copyrightverletzung). Er /Sie erhält dafür die
Garantie daß der hier verwendete Content in der Form, wie er aus dem
kollektiven Prozeß rauskommt, für allgemeine und unbeschränkte Benutzung
zur Verfügung steht.

Die Lösung ist die denkbar schlechteste, weil sie nicht kompatibel mit bereits 
bestehenden Inhalten ist. Man kann nur als Autor selbst in das Wiki #4 
schreiben, sich aber nicht aus anderen Quellen bedienen. Wenn man nicht der 
Rechteinhaber ist, kann man auch keine Rechte übertragen - eigentlich 
logisch, oder? Von daher sind ein Großteil der Texte in Wiki #4 bereits 
Urheberrechtsverletzungen. 

Auf den Vorschlag, GFDL und PD zu mischen, gehst du leider nicht ein...

Tschüß,
Thomas }:o{#
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