Re: [ox] Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht
- From: Hans-Gert Gräbe <graebe informatik.uni-leipzig.de>
- Date: Mon, 28 Nov 2005 13:03:43 +0100
Franz Nahrada wrote:
Also so eine Art Disclaimer: Wer hier was reinschreibt, muß sich
drauf gefaßt machen daß sein Werk endgültig und unwiderruflich nicht
mehr sein Werk ist. Er/Sie muß aber garantieren daß nur er und
niemand drittes von diesem seltsamen Rechtsgeschäft betroffen ist
(Ausschluß einer Copyrightverletzung). Er /Sie erhält dafür die
Garantie daß der hier verwendete Content in der Form, wie er aus dem
kollektiven Prozeß rauskommt, für allgemeine und unbeschränkte
Benutzung zur Verfügung steht.
Oder - wie von mir favorisiert - gesagt bekommt, dass sie/er sich mit
ihren/seinen Beiträgen an einem kollektiven Werk beteiligt und damit
etwas von sich öffentlich macht, das sie/er nicht ungeschehen machen
kann (was eine ähnliche Wirkung hat wie wenn du öffentlich einen
Polizisten als "Dummkopf" beschimpfst - du wirst mit ziemlicher
Sicherheit diese Bemerkung nicht ungeschehen machen können, auch wenn es
dir im Nachhinein um die Konsequenzen leid ist).
Vielleicht müssen wir uns da doch eigene Gedanken über eine Community
License machen. Aber bei CC gibt es zumindest schon mal was für blogs:
http://creativecommons.org/text/publish-weblogs
Ja, irgendwie ist das Urheberrecht sehr daneben, wenn es ans kollektive
Schöpfen geht.
Du sollst ja auch nicht kollektiv schöpfen! Da könnten dir ja noch ganz
andere Gedanken kommen ...
HGG
--
Prof. Dr. Hans-Gert Graebe, Inst. Informatik, Univ. Leipzig
Augustusplatz, D-04109 Leipzig, Raum 5-53
tel. : +49 341 97 32248
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