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Re: [ox] Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht



AndreasFH wrote:
Ein Grund mehr, diese ungeschriebenen Regeln als OekonuxSocialContract
wenigstens in Teilen mal zu explizieren. Allerdings ist mir da z.B.
nicht klar, ob GermanOekonux und EnglishOekonux nach denselben Regeln
funktionieren muss, wo also im Wiki eine (oder mehrere) solche Seite
anzusiedeln wäre. Oder ob es besser ein OekonuxWikiSocialContract wäre. Usw.


Hm! Ich finde hier wird deutlich wo die Grenzen zwischen Regulierung und
Überregulierung sind, oder? 

Das ist natürlich eine Frage, die man vorher beantworten muss. Ich
glaube aber, dass die Antwort weder JA noch NEIN lauten sollte.

Ich finde es wirklich wichtig sich diese Fragen in dieser Diskussion
noch mal vor Augen zu führen.

Das wäre ein wichtiger "Kollateraleffekt", vielleicht wichtiger als das
Dokument selbst, denn es würde praktisch die Konturen eines CoreTeams
(bzw. (GermanOekonux)(CoreTeams) - je nach Antwort auf meine zweite
Frage) schärfen.

HGG

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  Prof. Dr. Hans-Gert Graebe, Inst. Informatik, Univ. Leipzig
  Augustusplatz, D-04109 Leipzig, Raum 5-53	
  tel. : +49 341 97 32248
  email: graebe informatik.uni-leipzig.de
  Home Page: http://www.informatik.uni-leipzig.de/~graebe

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Web-Site: http://www.oekonux.de/
Organisation: http://www.oekonux.de/projekt/
Kontakt: projekt oekonux.de



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